Betriebe und Unternehmen, die Mitarbeitende für Weiterbildung freistellen, können in diesem Jahr mit einem höheren Landeszuschuss rechnen. Wie Weiterbildungsministerin Dörte Schall mitteilte, erhöht das Land Rheinland-Pfalz zum 1. Januar den pauschalisierten Tagessatz nach dem Bildungsfreistellungsgesetz.

Rheinland-Pfalz |

Von der Anhebung profitieren Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. Die Pauschale für die Freistellung ihrer Mitarbeitenden steigt von 75,80 Euro auf 80,68 Euro pro Tag.

Ministerin Schall: Weiterbildung ist der Schlüssel gegen Fachkräftemangel

„Das ist eine stattliche Erhöhung und ein wichtiger Beitrag, damit auch in Zukunft die Freistellung für Weiterbildung in Anspruch genommen wird“, betonte die Ministerin. In Zeiten des Fachkräftemangels habe die Weiterbildung noch einmal an Bedeutung gewonnen. „Weiterbildungsmaßnahmen sind wichtig, damit sich die Beschäftigten in Rheinland-Pfalz an neue Herausforderungen in der Arbeitswelt anpassen können. Das Land unterstützt daher Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten für Weiterbildungszwecke freistellen“, so Schall.

Das Bildungsfreistellungsgesetz: Förderung für Betriebe und Beschäftigte

Durch das rheinland-pfälzische Bildungsfreistellungsgesetz erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich für Weiterbildungen freistellen zu lassen. Gleichzeitig werden Unternehmen bei der Freistellung finanziell unterstützt. Im Jahr 2024 wurden 587 Anträge von Unternehmen gestellt und mehr als 2.800 Freistellungstage zur Förderung genehmigt.