Beschlüsse des Stadtrates: Bürgeramt und Standesamt werden zusammengelegt

Koblenz |

Oberbürgermeister David Langner begrüßte die Mitglieder des Stadtrates zu einer besonderen Dezembersitzung. Für den dritten Tag des Lockdowns hatten sich OB und Ältestenrat auf eine Sitzungsdauer von maximal zwei Stunden und die Teilnahme von nur 30 Ratsmitgliedern, entsprechend der Fraktionsstärke, geeinigt.
Unter anderem bekannte sich der Stadtrat zum Gemeinschaftsklinikum (GKM). Daher beschloss er einstimmig die Erklärung, dass Stadt und Landkreis Mayen-Koblenz das GKM während des Restrukturierungszeitraums, der bis Ende März 2023 läuft, mit zusätzlichen liquiden Mitteln von bis zu 2,5 Millionen € ausstattet. Die Zahlungsverpflichtung besteht nur, wenn das GKM die Mittel benötigt und die Banken die Kommunen zur Einzahlung auffordern.
Der bestehende Bebauungsplan 106, Freizeitzentrum Gülser Moselbogen, soll geändert und erweitert werden. Eine aufgegebene Immobilie am Ortseingang bedarf einer angemessenen Nachnutzung. Die Fläche eignet sich aufgrund der separierten Lage für Nutzungen, die als konfliktreich zu bezeichnen sind. Insbesondere die unmittelbare Lage an der B416 bedeutet eine verkehrliche Standortgunst für bestimmte Nutzungen. Im Verlauf des Planungsprozesses soll daher der Zulässigkeitskatalog für dieses Baugebiet konkretisiert werden. Es sollen dabei die Ansiedlungsmöglichkeiten von örtlichen Handwerksbetrieben geprüft werden. Der Stadtrat stimmte einstimmig dafür, den Änderungs- und Erweiterungsbereich des BPlans 106 als Planungsziel „Sonstiges Sondergebiet Freizeit/Erholung/Sport/Gemeinbedarf“ festzusetzen.
Einstimmig beschlossen wurde zudem, dass nach Arenberg/Immendorf, Arzheim und Güls   alle weiteren 1970 eingemeindeten Stadtteile (Bubenheim, Kesselheim, Lay, Rübenach und Stolzenfels) für das Landesförderprogramm Stadtdörfer angemeldet werden. Das Programm Stadtdörfer hat das Ziel, siedlungsstrukturell getrennte und sozial eigenständige Ortsteile von kreisfreien Städten zu fördern.
Bürgeramt und Standesamt sollen zusammengelegt und dem Dezernat II zugeordnet werden, da es zwischen Bürger- und Standesamt es vielfältige inhaltliche Überschneidungen gebe. Die Beurkundungen des Standesamtes etwa bei Geburten oder Eheschließungen, dienen teilweise als Grundlage für die Daten im Melderegister des Bürgeramtes. Bei der Frage des Familienstandes sind beispielsweise von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgeramtes vielfach auch im Ausland erfolgte Eheschließungen und die vorgelegten Dokumente zu beurteilen. Dies gehört zum Kerngeschäft der Standesämter, die hierfür auch entsprechend aus- und weitergebildet sind. Mit der Zusammenlegung der beiden Ämter kann hier eine einheitliche Rechtsanwendung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden.
Nicht mehr behandelt werden konnte u.a. die Verabschiedung des städtischen Haushaltes für das nächste Jahr. Dieser soll in einer  itzung Ende Januar 2021 verabschiedet werden.