Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer haben im Rahmen ihrer Jahreskonferenz einen neuen Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen.

Leipzig/Rheinland-Pfalz |

Der sogenannte „Reformstaatsvertrag“ soll ARD, ZDF und Deutschlandradio schlanker, digitaler und zukunftsfähiger aufstellen, wie die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mitteilte. Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), derzeit Vorsitzender der Rundfunkkommission, betonte, dass diese Reform die „Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern“ stärken soll.

„Wir haben heute über einen Reformstaatsvertrag beraten. Was vielleicht technisch klingt, wird unsere öffentlich-rechtlichen Medien zukunftsfester, digitaler, effizienter und interaktiver machen“, so Schweitzer.

Eine stabile Demokratie braucht starke Medien. Wir sehen in vielen Ländern der Welt, wozu es führt, wenn es diese nicht mehr gibt. Das erste, was Autokraten und Populisten abschaffen, sind freie Medien. - Alexander Schweitzer (Ministerpräsident Rheinland-Pfalz)

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Reduzierung von Radio- und Spartenprogrammen. So soll die Anzahl der derzeit 70 Hörfunkprogramme auf 53 reduziert werden. Zudem sollen Digitalangebote und Spartensender wie Phoenix, tagesschau24 und ZDFinfo zu einem gemeinsamen Informations- und Bildungsangebot zusammengefasst werden.

Der Rundfunkstaatsvertrag sorgt dafür, dass es mehr Vielfalt im Programm und nicht Vielfalt in der Verwaltung gibt. - Alexander Schweitzer (Ministerpräsident Rheinland-Pfalz)

Weiter sieht der Vertrag vor, die Interaktion mit dem Publikum zu intensivieren und vor allem jüngere Zielgruppen verstärkt anzusprechen. Dazu ist die Entwicklung einer gemeinsamen digitalen Plattform von ARD, ZDF und Deutschlandradio geplant, die es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen soll, mit großen internationalen Plattformen besser zu konkurrieren. Es ist zudem vorgesehen, dass öffentlich-rechtliche Inhalte auch über private Plattformen wie Joyn und RTLplus abrufbar sind.

Medienstaatssekretärin Heike Raab fügte hinzu, dass der Vertrag auch Regelungen zur Online-Präsenz der Anstalten beinhalte, um die sogenannte „Presseähnlichkeit“ zu regulieren. Diese beinhaltet eine Positivliste, die festlegt, welche Inhalte die Rundfunkanstalten online anbieten dürfen.

Der Reformstaatsvertrag wird im Dezember nochmals in der Ministerpräsidentenkonferenz diskutiert, bevor er zur Unterzeichnung und anschließenden Ratifizierung in die Landtage geht.