Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Grund dafür ist die nicht umgesetzte Anpassung des Rundfunkbeitrags.

Karlsruhe/Rheinland-Pfalz |

Laut Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sollte diese ab dem 1. Januar 2025 gelten. Vorgesehen war eine Erhöhung von 18,36 Euro auf 18,94 Euro monatlich.

Hintergrund: KEF-Empfehlung und politische Verzögerung

Die KEF hatte diese Beitragserhöhung für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 empfohlen, was für die Bundesländer bindend ist – Abweichungen sind nur in engen verfassungsrechtlichen Grenzen möglich. Eine Entscheidung über die Umsetzung blieb jedoch aus, da die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Oktober keinen entsprechenden Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag verabschiedet hat. Ein Beschluss wurde stattdessen auf die nächste MPK am 12. Dezember 2024 vertagt.

ARD und ZDF argumentieren, dass eine Beitragsanpassung ab Jahresbeginn 2025 durch die verbleibende Zeit nicht mehr umsetzbar sei. Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke erklärte: „Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse.“ ZDF-Intendant Norbert Himmler betonte: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.“

Das Deutschlandradio beteiligt sich nicht an der Klage, da die Beitragserhöhung auf seine Einnahmen keine Auswirkungen hat.

Ministerpräsident Schweitzer bedauert die Klage

Die Entscheidung der Rundfunkanstalten stößt in der Politik auf geteilte Meinungen. Der Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsident Alexander Schweitzer, bedauerte die Klage: „Wir Länder haben beschlossen, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären und zu entscheiden. Der Schritt nach Karlsruhe kann nur eine Ultima Ratio sein.“ Schweitzer hob hervor, dass eine Mehrheit der Länder – darunter Rheinland-Pfalz – sich für die Umsetzung der KEF-Empfehlung eingesetzt habe, die eine moderate Beitragsanpassung bedeute.

Ausblick

Die Klage könnte den Druck auf die Ministerpräsidentenkonferenz erhöhen, bis Dezember eine Lösung zu finden. Dabei bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde bewertet und ob sich die Länder noch auf einen Konsens einigen können. Die Entscheidung betrifft nicht nur die künftige Finanzierung, sondern könnte auch Auswirkungen auf die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung haben.