Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer haben vor einigen Wochen konkrete Reformvorschläge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgelegt. In den kommenden Tagen soll auf der Ministerpräsidentenkonferenz darüber abgestimmt werden.

Rheinland-Pfalz |

Der Reformstaatsvertrag, der von der Rundfunkkommission erarbeitet wurde, sieht unter anderem eine Reduzierung der Radio- und TV-Programme von ARD, ZDF und Deutschlandfunk vor. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) leitet die Rundfunkkommission und stellte den Entwurf gemeinsam mit den anderen Ländern vor.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll digitaler und zukunftsfester, aber auch effizienter und sparsamer werden. - Alexander Schweitzer (Ministerpräsident Rheinland-Pfalz)

Der Reformvorschlag sieht vor, die Zahl der Hörfunkprogramme auf vier pro Anstalt zu begrenzen. Für Sender, die mehrere Bundesländer abdecken, wie etwa der NDR, sind Sonderregelungen geplant. Auch bei den Fernsehprogrammen sollen Veränderungen kommen. So ist vorgesehen, die Spartensender Phoenix, tagesschau24, ARD-alpha und ZDFinfo zu einem oder zwei gemeinsamen Informations- und Bildungsangeboten zusammenzufassen. Die Kulturkanäle Arte und 3sat sollen verschmolzen werden, während die Jugendangebote KiKA und Funk bestehen bleiben. ZDFneo und One sollen hingegen zusammengelegt werden.

Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist die Begrenzung digitaler Verbreitungskanäle wie Apps, Mediatheken und Webradios nach dem Maßstab der „Erforderlichkeit“. Zudem sollen wirtschaftliche Grundsätze wie Sparsamkeit und Effizienz in die Haushaltsführung stärker eingebunden werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Kostentransparenz sowie verpflichtende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor Investitionen.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) betonte ebenfalls die Bedeutung der Reform, da es wichtig sei, auf Kosten und Effizienz zu achten. Trotz der geplanten Kürzungen soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk insgesamt gestärkt werden. Kretschmer betonte, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer noch eine Insel der Verlässlichkeit sei.

Ob und wann eine mögliche Beitragserhöhung kommt, bleibt vorerst unklar. Die Finanzkommission KEF hatte empfohlen, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Einige Länder hatten Widerstand gegen diese Erhöhung angekündigt. Die endgültige Entscheidung zu Finanzierungsfragen soll jedoch erst Ende Oktober bei der Ministerpräsidentenkonferenz fallen. Vor Inkrafttreten des Reformstaatsvertrages müssen außerdem alle Landtage zustimmen.