Kurz nach Mitternacht am vergangenen Samstag kam es in Mayen zu einem tödlichen Verkehrsunfall, bei dem zwei Männer sich auf dem Habsburgring ein mutmaßliches Autorennen lieferten und dabei einen Fußgänger überfuhren und tödlich verletzten. Womit müssen die jungen Männer rechnen, die vermutlich den Tod des fünfzigjährigen Manns am 26. August in Mayen verursacht haben? Aktuell4u befragte unseren Kolumnisten und Rechtsanwalt, Friedrich W. Dittmann aus Mayen.
A4u: Was könnte auf die mutmaßlichen Täter zukommen?
FWD: Zunächst einmal ist der Führerschein weg, und zwar für mindestens 6 Monate, je nach Schwere bis zu 5 Jahre. In Extremfällen geht auch lebenslang.
A4u: Und was ist mit einer Haftstrafe?
FWD: Im Mittelpunkt steht § 315d Strafgesetzbuch, der sich mit illegalen Straßenrennen befasst und nach neuerer Rechtsprechung auch mit Einzelrennen. Das geht von einer Geldstrafe und einer Haftstrafe bis 2 Jahre. Bei Gefahr für Leib und Leben sind 5 Jahre drin.
A4u: Droht auch eine Mordanklage?
FWD: Das ist grundsätzlich möglich, da ein Auto Mordwerkzeug sein kann. Dann muss aber zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen wurde. Das geht dann bis lebenslang. Soweit der Täter darauf vertraute, dass nichts passiert, kommt er mit fahrlässiger Tötung davon und regelmäßig bis zu fünf Jahre Haft.
Unseren Artikel zum Tathergang findet ihr hier: Tödlicher Unfall in Mayen: Fußgänger am Habsburgring von PKW erfasst