Die Bedarfsumfrage befasst sich mit dem im Oktober 2021 verabschiedeten bundesweiten Ganztagsförderungsgesetz.

Koblenz |

Im Oktober 2021 ist das bundesweit geltende Ganztagsförderungsgesetz verabschiedet worden. Dieses beinhaltet, dass Kinder, die ab dem Schuljahr 2026 / 2027 eingeschult werden, einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung erhalten.

Die konkrete Umsetzung sieht vor, dass zunächst die Grundschulkinder der ersten Klasse den Anspruch auf eine Betreuung und Förderung erhalten, der in den Folgejahren um je eine Klassenstufe erweitert wird. Dieser Anspruch umfasst täglich acht Stunden und besteht an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit sowie schulische Förder- und Betreuungsangebote werden dabei angerechnet.

Um diese grundlegende und weitreichende Neuerung bestmöglich umzusetzen, ist eine langfristige Planung notwendig. Dazu hat das Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales gemeinsam mit der Fachstelle für Kommunalstatistik und Stadtforschung der Stadt eine Bedarfsumfrage gestartet. Mit dem Ziel, die zukünftigen Bedarfe der Eltern und ihrer Kinder frühzeitig zu erfassen, soll diese von Eltern mit Vorschulkindern, d. h. Kindern, die noch nicht die Schule besuchen – also auch ein- oder zweijährige Kinder –, nach Möglichkeit auf digitalem Weg ausgefüllt werden. Die Umfrage richtet sich an die Eltern von über 5000 Kindern unter 6 Jahren in Koblenz und kann im Monat Juni diesen Jahres beantwortet werden. Die Ergebnisse der Befragung werden der Kita-Bedarfsplanung Aufschluss über zukünftige Betreuungswünsche geben und in die Planung konkreter Maßnahmen einfließen.

Den Zugang zum Fragebogen erhalten die Eltern über die jeweilige Kindertagesstätte, die ihr Kind besucht. Eltern mit Kindern, die derzeit keine Koblenzer Kita besuchen, können sich hierzu unmittelbar an das Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales, Stabsstelle Planung und Programme, Tel. 0261/129-2319 oder -2325 bzw. die Mailadresse stabsstelle50@stadt.koblenz.de wenden.