Die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und der Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz e.V. sind gescheitert, woraufhin ver.di die Einleitung einer Urabstimmung beschlossen hat, um gegen das unzureichende Angebot der Arbeitgeberseite von 2,5% Erhöhung zu kämpfen und echten Inflationsausgleich zu fordern.

Rheinland-Pfalz |

Die zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz e.V. bislang geführten Tarifverhandlungen über die Löhne und Gehälter im privaten Omnibusgewerbe sind gescheitert. Dies hat die zuständige ver.di Tarifkommission einstimmig am Montag entschieden.

Gleichzeitig hat diese beschlossen, nunmehr den Prozess der Urabstimmung einleiten zu lassen, teilt der zuständige Verhandlungsführer von ver.di Marko Bärschneider am Freitag in Mainz mit.

Unzureichendes Angebot und Inflationsausgleichsforderung

Bis zuletzt war der VAV nicht bereit den Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung, den Werkstätten und insbesondere dem Fahrpersonal den notwenigen und echten Inflationsausgleich in Form einer angemessenen Entgelterhöhung und Einmalzahlung anzubieten. „Während andere Beschäftigte in dieser Branche, fairer Weise, einen solchen echten Ausgleich tarifvertraglich für sich durchsetzen konnten, will der VAV offensichtlich die Beschäftigten in diesem Bereich am langen Arm verhungern lassen. Ein Angebot von 2,45 % und dessen Nachbesserung um weitere 0,05 % ist an Dreistigkeit und Hohn kaum zu überbieten“, empört sich der ver.di Gewerkschaftssekretär Marko Bärschneider.

Laut VAV geben die Verkehrsverträge keine höhere Steigerung her als die angebotenen 2,5 %. Zudem soll die Umsetzung des bereits seit 2020 von der Landesregierung zugesicherte Rheinland-Pfalz Personalkosten Index (RPI) zwischenzeitlich völlig unklar sein, heißt es von der Arbeitgeberseite zur Begründung ihres unterirdischen Angebotes.

- Christian Umlauf von ver.di

Drohungen und Streikmaßnahmen

Am Rande von Betriebsversammlungen erklären die Arbeitgebervertreter, dass die Aufgabenträger in den kommunalen Gebietskörperschaften schon damit drohen würden, künftig Verkehre abzubestellen, wenn ver.di entsprechend hohe Forderungen für die Beschäftigten stellen würde. Das wäre ein massiver Eingriff in die Tarifautonomie und eine Abkehr vom Angebot an ÖPNV-Leistung für die Bürgerinnen und Bürger, sollten diese Erklärungen der Arbeitgeberseite zutreffend sein.

„Der vergangene Streik vom 2. Februar, an welchem sich insgesamt 4.000 Streikende aus den Fahrbetrieben auf der Theodor-Heuss-Brücke in Mainz zu einer Großkundgebung versammelt hatten, wird wohl leider nicht der letzte gewesen sein. In den kommenden Tagen bereits wird die Urstimmung im gesamten Land durchgeführt. Das Ergebnis werden wir am 11. März in einer Pressekonferenz mitteilen. Sollten sich die Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Urabstimmung für die Durchsetzung ihrer Forderungen für längere Erzwingungsstreiks entscheiden, werden diese unmittelbar folgen. Auch muss in der Zeit der Urabstimmung mit einzelnen Warnstreiks gerechnet werden, um den Druck auf die Arbeitgeberseite weiterhin aufrecht zu erhalten. Für Gespräche und die Vorlage eines wesentlich verbesserten Angebotes, welches einen echten Ausgleich der Inflation bedeutet, stehen wir jederzeit zur Verfügung“, sagt Bärschneider abschließend.