Auch in der fünften Jahreszeit dürfen Kinder und Jugendliche nicht alles. Das Jugendamt des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern erinnert an die wichtigsten Regeln. Sie gelten auch im Rheinland und den Städten.

Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland |

Karneval ist auch im Hunsrück für viele Kinder und Jugendliche ein Highlight. Doch auch in der fünften Jahreszeit gelten Regeln für den Jugendschutz. Darauf weist das Kreisjugendamt des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern hin.

Zwar begrüße man ausdrücklich die Bemühungen vieler Vereine um die Brauchtumspflege und ihre Jugendarbeit. Allerdings erlebten Minderjährige bei vielen Erwachsenen, „dass Fröhlichkeit und Alkoholkonsum anscheinend zusammengehören", so das Jugendamt. Gelegentlich würden Minderjährige sogar zum Mittrinken animiert. Der sorglose Umgang mit Alkohol sei oft Ursache für viele Probleme - von der Gesundheitsgefährdung bis hin zu Aggressivität oder Unfällen.

Das ist für unter 18-Jährige verboten

Neben den Eltern seien auch Veranstalter von Karnevalssitzungen und Tanzveranstaltungen sowie die Inhaber von Gaststätten und Alkohol-Verkaufsstellen für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Folgende Regeln gelten laut Jugendamt:

- Kein Alkohol für unter 16-Jährige! Bier, Wein oder weinhaltige Getränke sind erst ab 16 Jahren erlaubt.

- Die Abgabe und der Verzehr von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken (auch Alcopops) ist für unter 18-Jährige verboten.

- Bei Tanzveranstaltungen dürfen unter 16-Jährige nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person teilnehmen. 16- und 17-Jährige dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr bleiben.

- Rauchen ist unter 18-Jährigen in der Öffentlichkeit nicht gestattet, ebenso wenig die Abgabe von Tabakwaren an sie.

Kontrollen auch bei Umzügen geplant

Zuwiderhandlungen stellten einen Bußgeldtatbestand dar, warnt das Jugendamt. Polizei, Ordnungsämter und Jugendamt führten während der Karnevalstage daher Jugendschutzkontrollen durch. Insbesondere bei den Fastnachtsumzügen erfolgten stichprobenartige Kontrollen bei den Teilnehmern. „Erkennbar stark angetrunkene Jugendliche werden vom Umzug ausgeschlossen und ihren Erziehungsberechtigten überstellt", kündigt das Jugendamt an.

Insbesondere bleiben aber in erster Linie die Eltern selbst aufgefordert, die Verantwortung für ihre Kinder wahrzunehmen, heißt es abschließend. „Jugendschutz geht alle an!"