Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hat am Montag eine Resolution gegen die Ausweisung erheblicher zusätzlicher Windenergiegebiete im Rhein-Hunsrück-Kreis beschlossen. Der Landrat und die Verwaltung werden damit beauftragt, sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Teilfortschreibung zum Kapitel 3.2 (Energiegewinnung und -versorgung) des regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald 2017 weiter klar gegen eine nicht verträgliche Ausweisung zusätzlicher Windenergiegebiete zu positionieren.
Zuletzt hatte am 6. Juni 2024 die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald den Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes beschlossen, der ein Moratorium für den Rhein-Hunsrück-Kreis bei der Ausweisung neuer Vorranggebiete beinhaltet. Vorbereitend dieser Beschlussfassung der Planungsgemeinschaft war es Landrat Volker Boch in der Sitzung des Regionalvorstands und der Lenkungsgruppe der Planungsgemeinschaft gelungen, für den Rhein-Hunsrück-Kreis eine entsprechende inhaltliche Unterstützung zu erreichen.
Die Regionalvertretung hatte daraufhin beschlossen, dass „zur Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung und Vorranggebieten Repowering im Landkreis Rhein-Hunsrück“ in dem verabschiedeten Entwurf „nur Flächen berücksichtigt“ werden, „die Potenzialflächen für Vorranggebiete Windenergienutzung sind und darüber hinaus auch im Flächennutzungsplan gesichert oder bereits mit Windenergieanlagen bebaut sind“.
Diese Beschlussfassung der Planungsgemeinschaft wurde in der Kreistagssitzung ausdrücklich begrüßt und das übergeordnete Interesse bekundet, dass im Rhein-Hunsrück-Kreis künftig keine massive Ausweisung weiterer Vorranggebiete vorangetrieben werden soll. Insbesondere wurden vielmehr die Potenziale betont, die durch die Gründung einer Kreisenergiegesellschaft entstehen und durch die damit mögliche stärkere regionale Wertschöpfung im Rahmen des Repowerings von Windenergieanlagen.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Resolution wurde im Kreistag einstimmig mit folgendem Wortlaut verabschiedet:
Der Rhein-Hunsrück-Kreis unterstützt die Bemühungen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, um die Klimaschutzziele möglichst zeitnah zu erreichen.
Der Rhein-Hunsrück-Kreis als Referenzregion für Erneuerbare Energien hat in den vergangenen Jahren bereits einen erheblichen Beitrag für den Klimaschutz geleistet und wird dieses Engagement auch weiterhin fortsetzen, unter anderem in Form einer zur Gründung beschlossenen Kreisenergiegesellschaft. Das außergewöhnlich hohe Engagement des Landkreises muss seitens der übergeordneten Planungsebenen im Verfahren zur Suche und Ausweisung weiterer Flächen für die Stromerzeugung aus Windkraft und aus Photovoltaik anerkannt und beachtet werden, sodass im Rhein- Hunsrück-Kreis künftig ein zusätzlicher Ausbau, wenn überhaupt, höchstens in einem moderaten Umfang, beispielsweise im Rahmen einer Anpassung der bestehenden Flächennutzungsplanung unter Federführung der Verbandsgemeinden und der Stadt Boppard, stattfinden soll.
Der Bevölkerung im Rhein-Hunsrück-Kreis ist eine weitere massive Ausweisung von Windenergiegebieten nicht zuzumuten und nicht vermittelbar, insbesondere auch dann, wenn andere Regionen nicht oder kaum von der Ausweisung von Windenergiegebieten berührt sind.
Der Kreistag begrüßt ausdrücklich den Beschluss der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald vom 06. Juni 2024 zur Verabschiedung eines Entwurfes der Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes zum weiteren Ausbau von Windenergie, welcher ein „Moratorium Rhein-Hunsrück“ beinhaltet.
Der Kreistag fordert darüber hinaus dazu auf:
·Das außergewöhnliche Engagement des Rhein-Hunsrück-Kreises beim Ausbau von Windenergie muss durch die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald im Rahmen der Teilfortschreibungen (2026 und 2029) des Regionalen Raumordnungsplans und durch das Land Rheinland-Pfalz bei der Abwägung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung berücksichtigt werden.
·Der Bau weiterer Windenergieanlagen und die in den kommenden Jahren zu erwartenden Repoweringmaßnahmen stellen die Kapazitäten der bestehenden Netzinfrastruktur vor Herausforderungen. Gerade letztgenannter Aspekt muss bei der Ausweisung von weiteren Potenzialflächen Berücksichtigung finden und schränkt die Handlungsfelder planerisch und technisch erheblich ein.
·Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramm 5 (LEP 5) die Sonderstellung des Rhein-Hunsrück- Kreises im Hinblick auf den Ausbaustand der Windenergie zu berücksichtigen.
Die Landesregierung und die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald werden darüber hinaus aufgefordert zu prüfen:
·ob aufgrund des bereits geleisteten Beitrags des Rhein-Hunsrück-Kreises eine Vermeidung von Windenergiegebieten insbesondere in sensiblen Waldgebieten und im Bereich des Naturparks Soonwald-Nahe innerhalb sowie außerhalb der Kernzone möglich ist, um diesen konsequent als Naturpark zu sichern und vor weiteren Eingriffen zu schützen,
·dass die im LEP IV verankerten regionalplanerischen Vorgaben mit den Vorgaben der Genehmigungsverfahren stärker in Einklang gebracht werden.