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Landrat und Erster Kreisbeigeordneter kritisieren Kürzungspläne für Kinder- und Jugendhilfe des Bundes

Landrat Dr. Alexander Saftig (rechts) und der Erste Kreisbeigeordnete Pascal Badziong vor der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. (Foto: Kreisverwaltung/Damian Morcinek)


Neben den Folgen der Corona-Pandemie, die für Kinder und Jugendliche noch nicht ausgestanden sind, erlebt die Jugend mit dem Krieg in Europa, dem Klimawandel und den finanziellen Sorgen durch die Inflation vielfältige Verunsicherungen und Belastungen, bei deren Bewältigung die Angebote, Maßnahmen und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe ein unverzichtbarer Anker sind.

Aus diesem Grund kritisieren Landrat Dr. Alexander Saftig und der Erste Kreisbeigeordnete Pascal Badziong die Pläne der Bundesregierung, den Kinder- und Jugendplan im Bundeshaushalt 2024 um 44,6 Millionen Euro kürzen zu wollen.

Landrat und Kreisbeigeordneter wenden sich an Bundestag

„Wir halten es insbesondere im Hinblick auf weltpolitische Krisen und deren unmittelbare Auswirkungen auf die Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien für wesentlich, den Kinder- und Jugendplan des Bundes finanziell angemessen auszustatten und auszubauen und damit eine stabile und verlässliche Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe aufrechtzuhalten“, betonen Landrat Dr. Saftig und der Erste Kreisbeigeordnete Badziong in ihren gemeinsamen Schreiben an die Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis Mayen-Koblenz. Gleichzeitig appellieren sie an MdB Mechthild Heil, MdB Josef Oster und MdB Dr. Thorsten Rudolph, sich auf Bundesebene für den Erhalt der bisherigen finanziellen Ausstattung des Kinder- und Jugendplans des Bundes einzusetzen.

Befürchtung vor verschlimmertem Personalmangel

Der Kinder- und Jugendplan ist auf Bundesebene das zentrale Förderinstrument, mit dem Träger der Jugendhilfe auf bundesweiter Ebene in die Lage versetzt werden, Strukturen, Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe vorzuhalten und auszubauen. Im Umkehrschluss würde sich eine Kürzung des Kinder- und Jugendplans im Landkreis Mayen-Koblenz mittelfristig negativ auf die Strukturen und Angebote von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden auswirken, da Personalstellen und Maßnahmen gegebenenfalls nicht mehr in bisherigem Umfang finanziert und vorgehalten werden könnten. Fehlende Fördermittel für hauptamtliche Personalstellen könnten wiederum negative Auswirkung auf das Ehrenamt haben, da dieses unter anderem eine hauptamtliche Anleitung und Koordination benötigt.

Nicht zuletzt würde sich eine Kürzung des Kinder- und Jugendplans auch auf die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien im Landkreis Mayen-Koblenz auswirken, die bei Bedarf die Angebote der Jugend- und Wohlfahrtverbände zu vergünstigten Konditionen in Anspruch nehmen können.

Dem Haushaltsentwurf des Bundeskabinetts kann entnommen werden, dass die Bundesregierung eine Kürzung des Kinder- und Jugendplans in Höhe von besagten 44,6 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2024 beabsichtigt. Das würde einer Kürzung um 18,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entsprechen.