Die heftigen Regenfälle der vergangenen Tage haben auch die Landwirtschaft hart getroffen. Der Starkregen hat große Teile der landwirtschaftlichen Futterfläche unbenutzbar gemacht. Darauf hat das Land Rheinland-Pfalz nun reagiert, wie die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises heute mitteilte.
Ab sofort stehen für das gesamte Land Rheinland-Pfalz die brachliegenden Flächen zur Futternutzung und Beweidung zur Verfügung. Genauer gesagt ist damit die Brache der ökologischen Vorrangfläche (ÖVF) gemeint. Landwirte, die mehr als 15 Hektar Ackerland besitzen, müssen seit 2015 5% ihrer Flächen als ökologische Vorrangflächen ausweisen, was dem Umweltinteresse dienen soll. Diese werden dann zum Beispiel als Kurzumtriebsplantagen oder für Zwischenfrüchte genutzt oder liegen einfach brach. Diese brachliegenden Flächen dürfen also jetzt genutzt werden. Eine Ausnahme bilden Flächen mit Honigbrachemischungen. Diese sollen den Bienen möglichst lange zur Verfügung stehen. Lediglich eine Beweidung mit Schafen oder Ziegen ist, ab dem 1. Oktober ist auf diesen Flächen, zulässig. Eine Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung ist rechtlich nicht zulässig. Zusätzlich ist eine Beweidung oder Schnittnutzung der Pufferstreifen und Feldränder, welche auch zu den ökologischen Vorrangflächen zählen, gemäß der Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung erlaubt. Deren Nutzung ist nur innerhalb des Sperrzeitraums, vom 1. April bis zum 30. Juni, untersagt.