Die Stadt Neuwied sucht für die kommende Amtsperiode (2024 bis 2028) wieder neue Schöffen und Jugendschöffen. Dafür können sich Interessierte bis zum 7. April bei der Stadtverwaltung bewerben.

Neuwied |

Schöffen übernehmen eine wichtige Aufgabe: Als ehrenamtliche Richter urteilen sie gemeinsam mit dem hauptamtlichen Richter über die Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Dabei lassen sie beim Gerichtsprozess ihre bürgernahe Wertungen und Sichtweisen mit einfließen. Jetzt sucht die Stadt Neuwied für die kommende Amtsperiode (2024 bis 2028) wieder neue Schöffen und Jugendschöffen. Dafür können sich Interessierte bis zum 7. April bei der Stadtverwaltung bewerben.

Das Ehrenamt ist allerdings an ein paar Bedingungen geknüpft. Schöffe kann jeder Deutsche, der in Neuwied wohnt und zum 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, werden. Zudem müssen Bewerber straffrei sein, um das Ehrenamt übernehmen zu können. Bedeutet: In den vergangenen zehn Jahren darf keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monate – auch nicht auf Bewährung – vorliegen. Außerdem darf kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat in der Schwebe sein. Jugendschöffen müssen zusätzlich über Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist für das Amt nicht erforderlich.

Infos zur Bewerbung

Bürger, die Schöffe für Erwachsenenstrafsachen werden wollen, reichen ihre schriftliche Bewerbung bei der Haupt- und Organisationsabteilung der Stadtverwaltung, Engerser Landstraße 17, ein. Bewerbungen für die Jugendschöffen nimmt dagegen das Amt für Jugend und Soziales der Stadtverwaltung, Heddesdorfer Straße 35, entgegen. Für die Bewerbung empfiehlt die Stadt, die vorgefertigten Vordrucke zu nutzen. Diese erhalten Interessierte online unter www.neuwied.de/schoeffenwahl oder an den Informationsschaltern in den beiden Verwaltungsgebäuden in der Engerser Landstraße und Heddesdorfer Straße.

Ausführlichere Informationen zum Schöffenamt und der Wahl gibt es ebenfalls unter www.neuwied.de/schoeffenwahl oder auch unter www.schoeffenwahl.de. Darüber hinaus können sich Interessierte bezüglich der Schöffen für Erwachsenenstrafsachen an Lisa Höfer telefonisch unter 02631 802 203 oder per E-Mail an lhoefer@stadt-neuwied.de <wbr />wenden. Für die Jugendschöffen steht Jaline Susemihl als Ansprechpartnerin telefonisch unter 02631 802 386 oder per E-Mail an jsusemihl@stadt-neuwied.de zur Verfügung.