Wenn am frühen Morgen bei Corinna Witzel das Telefon klingelt, dann ist so manches Mal Eile geboten. Am anderen Ende sind dann nicht etwa Verwandte oder der Arbeitgeber, die die Koblenzerin unbedingt erreichen wollen. Vielmehr kommt es vor, dass das Koblenzer Amtsgericht die 55-Jährige kontaktiert, denn Witzel hat ein nicht gerade gewöhnliches Ehrenamt inne: Sie ist Ersatzschöffin.

Wenn am frühen Morgen bei Corinna Witzel das Telefon klingelt, dann ist so manches Mal Eile geboten. Am anderen Ende sind dann nicht etwa Verwandte oder der Arbeitgeber, die die Koblenzerin unbedingt erreichen wollen. Vielmehr kommt es vor, dass das Koblenzer Amtsgericht die 55-Jährige kontaktiert, denn Witzel hat ein nicht gerade gewöhnliches Ehrenamt inne: Sie ist Ersatzschöffin.

 

„Wenn ein Hauptschöffe oder eine Hauptschöffin ausfällt am Amtsgericht, dann werde ich von dort kontaktiert, um kurzfristig einzuspringen“, erklärt die Laienrichterin. Zum Schöffenamt ist Corinna Witzel seinerzeit über eine Ausschreibung der Stadtverwaltung Koblenz gekommen, wie sich erinnert: „Ich hatte gelesen, dass Schöffen gesucht werden. Dann habe ich eine schriftliche Bewerbung abgegeben und mich letztlich gefreut, als es geklappt hat.“ Derzeit befindet sie sich im letzten Jahr ihrer ersten, fünfjährigen Amtsperiode.

Bereut hat die Koblenzerin diesen Schritt bisher nicht, wie sie sagt. Sie findet es sogar sehr wichtig, sich „im Namen des Volkes“ als ehrenamtliche Richterin einzusetzen. „Gerechtigkeit und gute Rechtsprechung sind für unsere Gesellschaft enorm wichtig.

Als Schöffin bzw. Laienrichterin ist man der Gegenpart zum Berufsrichter, der vollumfänglich ausgebildet ist. Zusammen entscheidet man aber über Gerichtsurteile und das Strafmaß“, so Witzel. Angestrebt sind maximal zwölf Termine pro Jahr, an denen die Schöffinnen und Schöffen eingesetzt werden. „Das variiert allerdings je nach Prozessdauer“, so Witzel, die zuletzt bis zu sechs Mal im Jahr am Amtsgericht zum Einsatz kam.

"Man muss vor nichts Angst haben"

Auch wenn viele Menschen es denken: Anders als eine Berufsrichterin oder ein Berufsrichter braucht es keine besondere juristische Ausbildung für das Schöffenamt. „Man sollte an vielen Fragestellungen des Lebens interessiert sein und versuchen Recht und Gerechtigkeit weiter zu befördern, um unserer Gesellschaft einen Dienst zu erweisen“, zählt Corinna Witzel Eigenschaften auf, die man aus ihrer Sicht für das Schöffenamt mitbringen sollte. Und auch wer im juristischen Prozessalltag nicht sofort alles versteht, dem muss es nicht sofort angst und bange werden.

„Wenn man Fragen hat, kann man sich immer mit dem anderen Schöffen oder der Richterin oder dem Richter besprechen. Man muss vor nichts Angst haben und kann jederzeit Fragen stellen. Das öffnet dem Gegenüber ja auch wieder den Horizont“, beruhigt die 55-jährige Laienrichterin.

Schöffen-Bewerbungen bis zum 31. Mai

Noch bis Mittwoch, 31. Mai, können sich Koblenzerinnen und Koblenzer bei der Stadtverwaltung Koblenz für die Amtsperiode 2024 bis 2028 bewerben, um sich auf die Vorschlagsliste für das Schöffenamt oder Jugendschöffenamt setzen zu lassen. "Für das Ehrenamt können sich bei uns engagierte Menschen bewerben, die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, am Januar 2024 mindestens 25 und nicht älter als 70 Jahre alt sind und in Koblenz wohnhaft sind“, erklärt Alexander Schröder vom Sachgebiet Wahlen des Ordnungsamtes einige der Anforderungen, die Kandidatinnen und Kandidaten mitbringen müssen.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen hat die Stadtverwaltung Koblenz im Internet unter www.koblenz.de/schoeffen zusammengestellt. 

„Die Stadt Koblenz hat im Rahmen der Schöffenwahl die verantwortungsvolle Aufgabe 407 engagierte Personen zu finden, die sich auf die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl setzen lassen möchten“, erklärt Schröder. Letztlich entscheiden der Stadtrat (Schöffen) bzw. Jugendhilfeausschuss (Jugendschöffen) und abschließend der Schöffenwahlausschuss bei Gericht, wer zum ehrenamtlichen Richter oder zur Richterin ernannt wird.

„Ich glaube, dass eine sehr hohe Diversität bei Schöffen sehr wichtig ist, wie beispielsweise Frauen oder auch alle Altersgruppen, inbesondere junge Menschen. Sie können mit ihrer frischen Herangehensweise sicherlich auch den Richterinnen und Richtern gegenüber guten Input geben. Schließlich haben wir als Schöffen eine gleichberechtigte Stimme“, wirbt Corinna Witzel für eine Bewerbung aus allen Teilen der Bevölkerung. Auch sie wird sich erneut aufstellen lassen und hofft darauf, dass der Stadtrat und der Schöffenwahlausschuss bei Gericht ihr letztlich grünes Licht für weitere fünf Jahre als Laienrichterin geben.