Zurzeit werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht – so auch in der Stadt Lahnstein.

Lahnstein |

Zurzeit werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht – so auch in der Stadt Lahnstein. Schöffen nehmen bei Gericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Erwachsenenstrafsachen teil.

Für dieses Ehrenamt bewerben können sich Personen, die in Lahnstein wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Als Schöffe wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe vom mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Was Schöffen mitbringen müssen

Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, sie sollten also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie müssen Beweise würdigen, das heißt, die Wahrscheinlichkeit, ob sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Verantwortung als Schöffen

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich, was bedeutet, dass gegen beide Schöffen niemand verurteilt werden kann. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Zudem steht ihnen in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu, das heißt, sie müssen sich verständlich ausdrücken und auf den Angeklagten sowie andere Prozessbeteiligte eingehen können. Es wird ihnen daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Der Lahnsteiner Stadtrat schlägt dem Amtsgericht Lahnstein potentielle Schöffinnen und Schöffen vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Schöffen und Ersatzschöffen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 31. März 2023 bei der Stadtverwaltung Lahnstein, Stabsstelle Recht, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein, bewerben. Das erforderliche Bewerbungsformular kann entweder telefonisch unter der Nummer 02621-914122 oder per E-Mail bei c.wiemers@lahnstein.de angefordert werden. Zudem ist es auf der Internetseite der Stadt Lahnstein, www.lahnstein.de, oder unter www.schoeffenwahl2023.de abrufbar. Die Stabsstelle Recht steht unter der genannten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auch gerne für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.