Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Rheinland-Pfalz |

Die Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot nach der Straßenverkehrsordnung und der Ferienreiseverordnung wurde von dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz erteilt. Diese gilt für ganz Rheinland-Pfalz.

Das Führen von Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen, sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen ist ab sofort gestattet. Diese Regelung gilt für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern bezüglich der Rettungs- und Auräumarbeiten, sowie zur Versorgen der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im nördlichen Rheinlan-Pfalz. Auch Leerfahrten, die in Verbindung zu den genannten Transportarten stehen, sind zugelassen. Durch diese Regelung sollen alle Kräfte für die Aufräumarbeiten und die Lieferung von Lebensmitteln und Hilfsgütern zur Versorgung der Bevölkerung in den schwer getroffenen Gebieten gebündelt werden. Die Regelung gilt bis zum 31. August 2021.