Die Aktion wurde aufgrund anhaltender Beschwerden über behindernd haltende oder parkende Fahrzeuge durchgeführt..

Boppard |

Am heutigen Freitagvormittag, 10. Juni, führte die Polizeiinspektion Boppard in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Stadt Boppard eine Kontrolle im Bereich des Bahnhofsvorplatzes (Bürgermeister-Syree-Platz/Heerstraße) durch. Dort gab es immer wieder Beschwerden über behindernd haltende oder parkende Fahrzeuge.

Aber auch im Fußgängerverkehr der vom Bürgermeister-Syree-Platz über die beiden Fußgängerüberwege bevorrechtigt auf die andere Straßenseite geleitet werden sollte, beklagt man sich immer wieder über Fahrzeugführer, die sich nicht ihren Pflichten entsprechend an den Fußgängerüberwegen verhalten. Trauriger Höhepunkt war ein Unfall am 17.05.2022 bei dem eine 78-jährige Bopparderin am Fußgängerüberweg in Höhe der Post beim Betreten der Fahrbahn von einem Pkw erfasst und schwerverletzt ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Zwar war der Fahrzeugführer nicht als rücksichtsloser Raser unterwegs, jedoch ist bei einem Unfall zwischen Pkw und Fußgänger schon ab 30 km/h mit schweren, ab 50 km/h mit tödlichen Verletzungen zu rechnen. Für die Energie zu verdeutlichen, die bei einer solchen Kollision auf den Körper des Fußgängers einwirkt, wird gerne der Vergleich zu einem Sturz aus einer bestimmten Höhe gezogen. Eine Aufprallgeschwindigkeit von 30 km/h entspricht bereits einer Fallhöhe von 3,5 m, in etwa gleichzusetzen mit einem Sturz aus dem 1. Stock eines Hauses. Ein Aufprall bei 50 km/h entspricht einer Höhe von fast 10 Metern (3. Stock) und bei 70 km/h von mehr als 19 Metern (6. Stock). Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Fahrzeugführern an Fußgängerüberwegen gleich mehrere Pflichten auferlegt. Laut StVO haben Fahrzeugführer an Fußgängerüberwegen: 1.) mit mäßiger Geschwindigkeit heran zu fahren, wenn ein Fußgänger erkennbar die Fahrbahn überqueren möchte. 2.) Fußgänger die Straße bevorrechtigt überqueren zu lassen, wenn nötig müssen sie warten. 3.) ein Überholverbot am Fußgängerüberweg zu befolgen. Verstöße sind mit 80,- EUR Bußgeld und einem Punkt bewährt. Wird ein Fußgänger dabei gefährdet, erhöht sich das Bußgeld um 20,- EUR und wenn es zum Unfall kommt um weitere 40,- EUR, wobei bei einer Gefährdung oder bei einem Unfall auch eine Straftat nach § 315c StGB (Straßenverkehrsgefährdung) vorliegen kann, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre und in der Regel auch den Führerscheinentzug zur Folge haben kann. Darüber hinaus besteht für Fahrzeugführer: 1.) ein Verbot zum Befahren bzw. kurzfristiges Anhalten auf dem Fußgängerüberweg, wenn der Verkehr stockt (z.B. auch weil man als Linksabbieger den Gegenverkehr passieren lassen möchte bzw. muss)- Bußgeld 5 Euro. 2.) ein Halte- und Parkverbot auf der Fußgängerüberweg-Markierung (Zebrastreifen) sowie 5 Meter davor. Bußgeld: mindest 25 Euro, auf dem Zebrastreifen mind. 40,-EUR bei Behinderung oder Unfallbeteiligung.

Allerdings handelt es sich bei der Heerstraße auf dem Abschnitt zwischen Säuerlingsturm bis Krankenhaus/Haupteingang nicht um einen Unfallschwerpunkt. Im Rückblick der letzten fünf Jahre: Hat die Polizei Boppard dort insgesamt 40 Unfälle registriert. In 38 Fällen blieb es nur bei Sachschäden und diese stehen weniger mit den Fußgängerüberwegen in Verbindung, sondern sind durch Streifen von Nachbarfahrzeugen, Pollern oder Laternen beim Ein- oder Ausparken entstanden bzw. weil der Nachfolgende aus Unachtsamkeit auf den bremsenden Vorausfahrenden auffuhr. 8 Unfälle davon ereigneten sich auf dem Bürgermeister-Syree-Platz und standen meist im Kontext zu einen verkehrswidrigen Parker, obwohl dort durchgehend eingeschränktes oder absolutes Halteverbot besteht. Nur bei zwei Verkehrsunfälle, die im 5-Jahres-Rückblick unmittelbar mit einem Nutzer des Fußgängerüberwegs im Zusammenhang stehen, gab es Verletzte. Einmal (in bereits oben genannten Fall vom 17. Mai) wurde die Fußgängerin schwer verletzt und in einem anderen Unfall vom 29. August 2019 befuhr ein 13-jähriger Junge den Fußgängerüberweg und wurde von einem Pkw erfasst, wobei der Junge in diesem Fall als Fahrradfahrer nicht bevorrechtigt war. Er wurde damals leicht verletzt. Auch ein Punkt, der nicht durchgehend in der Bevölkerung bekannt ist: Am Fußgängerüberweg sind ausschließlich Fußgänger oder ihnen gleichgestellte Verkehrsteilnehmer, wie Rollstuhlfahrer, Inline-Skater oder Tretrollerfahrer bevorrechtigt. Radfahrer, selbst Kinder unter 10 Jahren, die ansonsten den Gehweg benutzen müssen oder sollen, müssen absteigen, ebenso E-Scooter-Fahrer.

In der heutigen Verkehrskontrolle zwischen 9 und 12:30 Uhr wurden insgesamt 18 Verstöße im fließenden Verkehr festgestellt. Wenn es im grenzwertigen Bereich blieb, verblieb es bei einer mündlichen Verwarnung, in eindeutigen Fällen wurden drei gebührenpflichte Verwarnungen ausgesprochen und in fünf Fällen sogar ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das Ordnungsamt ahndete 16 Verstöße im ruhenden Verkehr.

Quelle: Polizeidirektion Koblenz