Der vorübergehende Tankrabatt lädt zum Hamstern von Kraftstoff ein, aber ist das überhaupt erlaubt? Unsere Rechtsexperten klären auf.

Am 01.06. kam der Tankrabatt: Die Bundesregierung senkt im Rahmen des Entlastungspakets vorübergehend die Energiesteuer auf Benzin und Diesel und sorgt so dafür, dass der Stopp an der Tankstelle wieder billiger wird. Der Rabatt gilt in den Monaten Juni, Juli und August. Da liegt der Gedanke nahe, für die Zeit danach vorzusorgen, indem man Billig-Sprit oder – Diesel jetzt einkauft und im Keller oder der Garage lagert. Dabei gibt es allerdings aufgrund der damit verbundenen Gefahren strenge Regeln zu beachten.

Der Gesetzgeber erlaubt es nur, maximal 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel in Kleingaragen einzulagern. Dazu müssen speziell zugelassene, dicht verschlossene, bruchsichere und nicht brennbare Behälter verwendet werden.

Für Tiefgaragen – etwa von Wohnanlagen – gelten noch strengere Vorschriften. Hier dürfen "nur unerhebliche Mengen" an Kraftstoff aufbewahrt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass es nicht zu einer Geruchsbelästigung oder, schlimmer noch, einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von Nachbarn und Mitbewohnern kommt. Das gilt besonders auch für Kellerräume. Ihr Boden ist in den meisten Fällen nicht flüssigkeitsdicht versiegelt. Auslaufender Kraftstoff kann auf diese Weise ins Grundwasser gelangen und somit üble Umweltschäden verursachen. Außerdem können die leicht entzündlichen, giftigen Dämpfe aus dem Reservekanister entweichen, weswegen eine Vergiftungs- als auch erhöhte Brandgefahr besteht.

Im Fahrzeug selbst ist nur eine Höchstmenge von 60 Litern pro Reservekanister erlaubt. Dieser muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und fest verschließbar, dicht und bruchsicher sein. Am besten wird der Kanister gut befestigt im Kofferraum untergebracht. Dort ist er am weitesten von den Auto-Insassen entfernt. Auch hier besteht bei hohen Temperaturen im Sommer die Gefahr des Entweichens giftiger Dämpfe ins Wageninnere. Das sich bildende Luftgemisch kann schon von einem minimalen Funken entzündet werden. Außerdem dehnt sich Kraftstoff bei Hitze aus, deshalb darf der Kanister nie randvoll befüllt werden. Wer den Kanister im Kofferraum oder im Fahrgastraum befüllt, riskiert Brandgefahr durch elektrostatische Aufladung. Das Behältnis sollte daher immer außerhalb des Autos "betankt" werden.

Der Rechtstipp wird zur Verfügung gestellt von: https://www.dittmann-hartmann.de