Rock am Ring steht vor der Tür und der Festivalsommer kann losgehen, doch was gibt es dabei rechtliches zu beachten? Unsere Rechtsexperten erklären euch, wie ihr beim feiern in keine rechtlichen Fettnäpfchen tretet.

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Rock am Ring steht vor der Tür und eröffnet furios die Festivalsaison 2022. Die Zelte sind ausgepackt, das Bier ist kaltgestellt und die ersten Steaks brutzeln auf dem Grill.

Bevor ihr die Zelte aufbaut oder das Campinggelände betretet, ist es immer ratsam sich kurz mit der Hausordnung des Festivalgeländes bekannt zu machen. Hier sind die Verhaltensregeln, welche der Veranstalter für seine Festivalbesucher aufstellt, verankert. Viele Veranstalter verbieten hierin das Filmen und Fotografieren, insbesondere zu gewerblichen Zwecken. Auch die Mitnahme gewisser Gegenstände auf das Festivalgelände kann hier untersagt werden.

Drastische Maßnahmen, wie der Ausschluss von einzelnen Besuchern, sind ebenfalls häufig in der Hausordnung geregelt. Begeht bspw. ein Besucher auf dem Festivalgelände von Rock am Ring eine Straftat (bspw. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) oder gefährdet andere Besucher z.B. durch Crowd-Surfing, steht es dem Veranstalter zu, diesen Besucher von der Veranstaltung auszuschließen

Auch beim Grillen ist Vorsicht geboten. Gerade offene Feuer oder Lagerfeuer sind häufig nach der Hausordnung verboten und das Grillen nur in kleinen Grills erlaubt.

Die Hausordnung hängt vielerorts am Eingang des Festivalgeländes oder ist in den jeweiligen AGB bei der Ticketbestellung verankert. Zum Nachlesen gibt es diese aber auch fast immer auf der Webseite des Veranstalters.

Weiterhin reisen viele Festivalbesucher mit dem Auto an. Auch hier sollte vor dem Ausflug vielleicht nochmal ein kurzer Blick in die eigenen Versicherungspapiere geworfen werden. So können Vandalismusschäden, die durch andere Festivalbesucher verursacht wurden, meist nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt werden.  Sollte mal wieder Ringwetter herrschen, deckt die Teilkasko meist viele Unwetterschäden, wie Hagel oder Blitzeinschlag.

Gegenstände von großem Wert sollten nie im Zelt gelassen werden, da auch für Diebe ein Festival ein Paradies sein kann.  Zwar ist der Einbruchsdiebstahl oft in einer Hausratversicherung mitversichert, da ein Zelt aber keine „feste Behausung“ darstellt, liegt kein Einbruchsdiebstahl vor.

Es wird aber nicht nur geklaut, sondern auch verloren und gefunden. Der ehrliche Ringbesucher wird Fundsachen an den Fundstellen abgeben. Fundsachen sind nämlich keinesfalls herrenlos und dürfen nicht behalten werden. Wer eine Fundsache einfach behält macht sich im Zweifel wegen Unterschlagung strafbar.

Konntet ihr kein Ticket mehr für euer Lieblingsfestival ergattern, verzichtet darauf, das Festivalgelände über „Umwege“ ohne Ticket zu betreten. Dies kann unmittelbare strafrechtliche Konsequenzen bspw. eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruch oder Erschleichen von Leistungen nach sich ziehen.

Allen Ringrockern wünschen wir viel Spaß sowie viel Erfolg bei der Suche nach Helga.

Der Rechtstipp wird zur Verfügung gestellt von: https://www.dittmann-hartmann.de