Die Ausfallzeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls lassen sich nicht planen. Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Doch, was passiert danach? Für Arbeitnehmer tritt dann die gesetzliche Krankenversicherung ein.

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Die Ausfallzeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls lassen sich nicht planen. Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Doch, was passiert danach? Für Arbeitnehmer tritt dann die gesetzliche Krankenversicherung ein. Das von dieser ausgezahlte Krankengeld ist allerdings geringer als das Arbeitseinkommen. Falls man allerdings selbstständig ist, bedeutet Krankheit in aller Regel einen Verdienstausfall, der bei längerer Arbeitsunfähigkeit schnell zur Existenzbedrohung werden kann. Eine Krankentagegeldversicherung z.B. empfiehlt Pierre Hennerici von der AXA-Hauptvertretung in Mayen.
Das Krankengeld, das die gesetzliche Krankenkasse im Falle einer Erkrankung automatisch zahlt, berechnet sich aus 70% des letzten Bruttogehalts oder 90% des letzten Nettogehalts. Zusätzlich werden davon Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das private Krankentagegeld sollte im Idealfall so hoch angesetzt werden, dass es die Lücke zum tatsächlichen Gehalt füllt.
Also: man sollte die Versorgungslücke schließen Mit einer Krankentagegeldversicherung stellt man sicher, dass man auch im Krankheitsfall über ein Einkommen in gewohnter Höhe verfügen kann. So können Sie laufenden finanziellen Verpflichtungen nachkommen ohne Abstriche in Ihrem Lebensstandard zu machen.

Die Vorteile im Überblick:

  • Die Versorgungslücke zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse und dem regulären Einkommen wird geschlossen.
  • Versicherungen wie AXA zahlen zeitlich unbegrenzt bis zum Eintritt von Berufs- oder Erwerbsminderung bzw. Rentenzahlung.
  • Man erhält das Krankentagegeld ohne steuerlichen Abzug zur freien Verfügung.

Infos auf der Homepage der AXA: https://www.axa-betreuer.de/agentur_hennerici

Pierre Hennerici