Oberbürgermeister David Langner freut sich über die Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

Koblenz |

Sehr zur Freude von Oberbürgermeister und Stadtkämmerer David Langner hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) den ihr zu Beginn des Jahres vorgelegten städtischen Haushalt 2022 bereits frühzeitig und ohne zusätzliche Konsolidierungsforderungen zum freiwilligen Leistungsbereich genehmigt.

Der Ergebnishaushalt, der alle geplanten Erträge und Aufwendungen des Kernhaushaltes darstellt, weist einen Jahresüberschuss von 6,1 Mio. Euro aus. Der geplante Überschuss des Finanzhaushaltes bemisst sich nach Anrechnung von Tilgungsleistungen im Rahmen des kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) auf 800.000 Euro. Auch die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2025 weist in allen Jahren Haushaltsüberschüsse aus.

Aufgrund der bestehenden Liquiditätskredite aus der Vergangenheit hat die ADD die Haushaltsfreigabe allerdings mit der Maßgabe verbunden, dass der saldierte Zuschussbedarf im freiwilligen städtischen Leistungsbereich (u. a. Kultur, Bäder) nicht über den Betrag von 23,5 Mio. Euro hinausgehen darf. Nach der Haushaltsplanung des Jahres 2022 bewegen sich die städtischen Planungen innerhalb dieser aufsichtsbehördlichen Vorgabe. Für die aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie anfallenden Sonderbelastungen im freiwilligen städtischen Aufgabenbereich räumt die ADD der Stadt sogar ein Sonderzuschussbudget in Höhe von 930.000 Euro ein; auch dieser Wert wurde bereits in der städtischen Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt.

Somit ist es auch im laufenden Jahr möglich, dass gerade im freiwilligen Leistungsbereich, dazu gehören etwa kulturelle Einrichtungen, Sport- und Vereinsförderung, Zuschüsse an soziale Einrichtungen und Träger der Wohlfahrtspflege, alle Mittel -wie im Haushaltsplan vorgesehen- ausgezahlt werden können. - David Langner (Oberbürgermeister Koblenz)

Von den veranschlagten Investitionskrediten in Höhe von insgesamt rund 80,4 Mio. Euro wurde zunächst ein Teilbetrag von 30 Mio. Euro genehmigt. Über den Restbetrag von 50,4 Mio. Euro kann die Stadt bei Bedarf höhere Investitionskredite zur Finanzierung von notwendigen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bei der ADD nachträglich beantragen.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 2022, deren Inanspruchnahme in nachfolgenden Jahren zu Auszahlungen im Investitionssektor führen kann, beträgt 166,3 Mio. Euro. Den davon durch Investitionskredite zu finanzierenden Anteil von 83,6 Mio. Euro hat die Aufsichtsbehörde in voller Höhe genehmigt. Vom Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen entfallen wesentliche Beträge etwa auf den Neubau der Pfaffendorfer Brücke (117 Mio. Euro), die Neugestaltung der Südallee (10,5 Mio. Euro) oder den Neubau der Kindertagesstätte Rauental/ Goldgrube/ Moselweiß (4 Mio. Euro).

Außerdem wurde auch der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grünflächen und Bestattungswesen“ für die Erneuerung des Betriebsgebäudes veranschlagte Gesamtbetrag der Investitionskredite von 2,98 Mio. Euro in voller Höhe genehmigt.

Mit der noch zu erfolgenden öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 in wenigen Tagen wird sie rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Weitere detaillierte Informationen zum städtischen Haushalt können unter www.haushalt.koblenz.de abgerufen werden.