In Rheinland-Pfalz können Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt nun eine vertrauliche Spurensicherung in Anspruch nehmen, ohne sofort eine Anzeige erstatten zu müssen. Die neue Regelung, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gilt, ermöglicht Betroffenen, Beweise zu sichern und in Ruhe über eine Anzeige zu entscheiden.

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Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit hat hierzu gemeinsam mit dem Ministerium für Familie, Frauen, Integration und Kultur, den Gesetzlichen Krankenkassen sowie dem Institut für Rechtsmedizin an der Universitätsmedizin Mainz eine Vereinbarung zur Kostenübernahme nach § 132k SGB V getroffen.

Hohe Dunkelziffer bei Gewaltverbrechen

Studien zeigen, dass fast jede siebte Frau in Deutschland strafrechtlich relevante Formen von sexueller Gewalt erlebt hat, jedoch viele Fälle nicht angezeigt werden. Insbesondere unmittelbar nach der Tat fällt es vielen Betroffenen schwer, eine Entscheidung für oder gegen eine Anzeige zu treffen.

Unterstützung durch Minister und Krankenkassen

Gesundheitsminister Clemens Hoch und Frauenministerin Katharina Binz betonen die Bedeutung einer umfassenden medizinischen Versorgung sowie einer gerichtsverwertbaren Spurensicherung. Auch die Gesetzlichen Krankenkassen begrüßen die Regelung. Dr. Martina Niemeyer von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hebt hervor, dass die vertrauliche Spurensicherung eine wertvolle Unterstützung für spätere Ermittlungen bietet.

Flächendeckendes Angebot geplant

Die Landesregierung plant, die vertrauliche Spurensicherung zunächst in 12 Kliniken flächendeckend anzubieten. Alle gesicherten Beweise werden manipulationssicher aufbewahrt und können im Falle einer Anzeige verwendet werden.