Bundesfinanzminister Christian Lindner will die Bürgerinnen und Bürger angesichts der Inflation weiter entlasten. Im Zuge dessen hat der FDP-Politiker am gestrigen Mittwoch die Eckpunkte für ein "Inflationsausgleichsgesetz" vorgestellt. Nach Angaben des Ministers würden 48 Millionen Menschen von den Steuerplänen zum Ausgleich der Inflation profitieren.
Die Maßnahmen im Überblick:
- Anhebung des Grundfreibetrags:
- Zum 1. Januar 2023 von 10.347 Euro auf 10.633 Euro
- Zum 1. Januar 2024 auf 10.932 Euro
- Neue Spitzensteuersatzgrenze:
- Zum 1. Januar 2023 auf 61.972 Euro statt aktuell bei 58.597 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen
- Zum 1. Januar 2024 auf 63.515 Euro
- Unterstützung von Familien:
- Erhöhung des Kindergelds:
- Zum 1. Januar 2023 um acht Euro auf monatlich 227 Euro für die ersten beiden Kinder
- Zum 1. Januar 2024 auf 233 Euro für die ersten beiden Kinder
- Anhebung des Kinderfreibetrags:
- Schrittweise zum 1. Januar 2024 von 2.730 Euro auf auf 2.994 Euro je Elternteil
- Anhebung des Unterhalt-Höchstbetrags:
- Zum 1. Januar 2023 von 9.984 Euro auf 10.347 Euro
- Erhöhung des Kindergelds:
- Weiterer Entlastungsschritt:
- 2024 solle vier Milliarden Eure der kalten Progression entgegenwirken