Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat gestern die Eckpunkte für ein "Inflationsausgleichsgesetz" vorgestellt.

Berlin |

Bundesfinanzminister Christian Lindner will die Bürgerinnen und Bürger angesichts der Inflation weiter entlasten. Im Zuge dessen hat der FDP-Politiker am gestrigen Mittwoch die Eckpunkte für ein "Inflationsausgleichsgesetz" vorgestellt. Nach Angaben des Ministers würden 48 Millionen Menschen von den Steuerplänen zum Ausgleich der Inflation profitieren.

Die Maßnahmen im Überblick:
  • Anhebung des Grundfreibetrags:
    • Zum 1. Januar 2023 von 10.347 Euro auf 10.633 Euro
    • Zum 1. Januar 2024 auf 10.932 Euro
  • Neue Spitzensteuersatzgrenze:
    • Zum 1. Januar 2023 auf 61.972 Euro statt aktuell bei 58.597 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen
    • Zum 1. Januar 2024 auf 63.515 Euro
  • Unterstützung von Familien:
    • Erhöhung des Kindergelds:
      • Zum 1. Januar 2023 um acht Euro auf monatlich 227 Euro für die ersten beiden Kinder
      • Zum 1. Januar 2024 auf 233 Euro für die ersten beiden Kinder
    • Anhebung des Kinderfreibetrags:
      • Schrittweise zum 1. Januar 2024 von 2.730 Euro auf auf 2.994 Euro je Elternteil
    • Anhebung des Unterhalt-Höchstbetrags:
      • Zum 1. Januar 2023 von 9.984 Euro auf 10.347 Euro
  • Weiterer Entlastungsschritt:
    • 2024 solle vier Milliarden Eure der kalten Progression entgegenwirken

 Was ist die kalte Progression?

Als kalte Progression wird eine Art Steuererhöhung bezeichnet. Der Begriff beschreibt den Effekt, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflation ausgleicht, in einen höheren Steuertarif rutscht.