Rheinland-Pfalz' viertes Wolfspräventionsgebiet im Westlichen Hunsrück wird nun ausgewisen. Ab sofort können Förderanträge zum Herdenschutz gestellt werden.

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In Rheinland-Pfalz wird ein viertes Wolfspräventionsgebiet ausgewiesen. Bisher bestehen Präventionsgebiete im Westerwald, Eifel-West und im Taunus. Jetzt kommt ein neues Areal im Westlichen Hunsrück hinzu. Dort konnte ein Wolf in einem Zeitraum von mehr als drei Monaten nachgewiesen werden.   

Der Wolfsrüde (GW3609m) aus dem belgischen Rudel „Hohes Venn“ wurde am 27. Oktober zum zweiten Mal sicher im Hunsrück registriert. Der erste genetische Nachweis gelang am 2. Juli. Beide Nachweise erfolgten demnach im Abstand von gut drei Monaten. Somit ist dieses Tier nach den Regelungen des Wolfmanagementplans Rheinland-Pfalz in der Region mit hinreichender Sicherheit als sesshaft einzustufen.

Das Umweltministerium weist damit den westlichen Hunsrück als Präventionsgebiet aus. Ein Präventionsgebiet umfasst rund 2340 Quadratkilometer. Die Gebietsgrenzen sind auf der Internetseite des Koordinationszentrums Luchs und Wolf (KLUWO) veröffentlicht.

Förderanträge zum Herdenschutz

Mit der Ausweisung des Präventionsgebiets eröffnen sich für die Nutztierhalterinnen und -halter in der Region Möglichkeiten der Förderung von Präventionsmaßnahmen. Das bedeutet, dass zum Beispiel wolfabweisende Zäune mit bis zu 100 Prozent zukünftig gefördert werden können. Förderanträge können ab sofort beim KLUWO gestellt werden.

Das Land wird zur Information der Bevölkerung und der Weidetierhalterinnen und -halter am 6. Dezember eine Informationsveranstaltung vor Ort anbieten. Interessierte sind herzlich eingeladen. Weitere Informationen dazu werden in Kürze vom KLUWO und auf dessen Homepage bekanntgegeben.