Die Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Wasservorkommen und die damit verbundenen Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen in der Region zu schützen.

Rhein-Hunsrück-Kreis |

Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Wasservorkommen und die damit verbundenen Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen in der Region zu schützen. Diese Allgemeinverfügung ist am 12. Juli in Kraft getreten.

Bis auf Weiteres gilt deshalb das Gebot, die Grundwasserbildung zu stärken sowie das wenige verbliebene Wasser in den Oberflächengewässern nach bereits langen Wochen anhaltender Trockenheit zu schonen.

Im Zeitraum vom 11. Mai bis zum 9. Juli hat es an der Wettermessstation Simmern/Wahlbach lediglich 39 l/m² geregnet. Diese geringen Regenmengen sind jedoch kaum in den Gewässern angekommen. Auch wenn es jetzt regnen würde, kann der ausgedörrte Boden die Feuchtigkeit kaum aufnehmen.

Die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises erläutert die Problematik, die sich gerade in den vergangenen Wochen deutlich verstärkt hat: Die Niederschläge aus dem Winter und dem Frühjahr haben nicht ausgereicht, um die Grundwasserstände nachhaltig zu erhöhen. Auch eine Verbesserung des Zustandes in den Gewässern durch länger anhaltende Niederschläge zeichnet sich vorerst nicht ab. Damit droht bei der Fortführung der Wasserentnahmen eine dauerhafte Beeinträchtigung des Naturhaushalts. Wasser, das entnommen wird, steht für den Wasserhaushalt und die Gewässerökologie nicht mehr im erforderlichen Maße zur Verfügung. Die Gesamtsituation ist durch ausbleibende Niederschläge bereits in den vergangenen Jahren sehr kritisch, eine Erholung der Grund- und Oberflächenwasserstände hat nicht stattgefunden.

Ein vielleicht zu beobachtender Anstieg der Wasserstände in den Gewässern nach einem Regenereignis ist vornehmlich auf befestigte Flächen zurückzuführen. Auf Grund der Dürre ist dieses Wasser höher belastet als sonst üblich, beispielsweise durch Reifenabrieb, Brems- und Umweltstaub. Sichtbar wird diese Belastung durch die leichte Trübung in den Gewässern.

Zur Überwachung der Einhaltung des Wasserentnahmeverbots führt die Untere Wasserbehörde Kontrollen durch. Verstöße gegen das Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet.