Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte hierbei insbesondere die Einhaltung des Mindestlohnes und die illegale Ausländerbeschäftigung.

Koblenz |

Bundesweite Schwerpunktprüfung im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Am vergangenen Wochenende, haben 54 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung das Wach- und Sicherheitsgewerbe verdachtsunabhängig geprüft.

Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des Mindestlohnes nach dem MiLoG, der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten und die entsprechende Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung, die illegale Ausländerbeschäftigung und den Leistungsmissbrauch.

Es wurden 161 Beschäftigte von 53 verschiedenen Unternehmen im gesamten Zuständigkeitsbereich. In 30 Fällen führten die Prüfungen zu Beanstandungen und zwar überwiegend wegen unterlassenen oder unzutreffenden Meldungen zur Sozialversicherung.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.