Muss ich zur Arbeit, wenn Bus und Bahn streiken? Was mache ich mit meinen Kindern, wenn die KiTas streiken? Darf ich auch streiken? Diese und weiter Fragen haben wir mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Friedrich W. Dittmann besprochen.

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Am Montag wird voraussichtlich der gesamte öffentliche Verkehr durch Streiks lahmgelegt sein. Sowohl für die Streikenden als auch für den arbeitenden Teil der Bevölkerung stellen sich eine Reihe von Fragen. Aktuell4u hat darüber mit dem renommierten Fachanwalt für Arbeitsrecht Friedrich W. Dittmann aus der Kanzlei Dittmann & Harmann aus Mayen gesprochen.

Können Arbeitnehmer zu Hause bleiben, wenn Sie keine Möglichkeit haben, mit Verkehrsmitteln zu Arbeit zu erscheinen?

Es ist in der alleinigen Verantwortung des Arbeitnehmers, wie er zur Arbeitsstätte kommt. Genauso wenig wie der Arbeitgeber den Wohnort vorschreiben kann, trägt er keine Verantwortung für die Anreise. Es drohen bei Fernbleiben arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung und Kündigung,

Wie ist es mit Eltern, die keine Möglichkeit haben, beim Streik in der Kita die Kinder zu betreuen?

Das ist nicht zweifelsfrei zu beantworten. Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers folgt, dass er den Arbeitnehmer freistellen muss, wenn das Kind alleine wäre, weil die Eltern kurzfristig keine Ersatzbetreuung finden können. Voraussetzung ist, dass alle Optionen von Großeltern bis Babysitter ausgeschöpft sind und es sich nicht um einen länger angekündigten Streik handelt. Ansonsten bleibt nur der Einsatz von Urlaub und Überstunden.

Wer darf eigentlich alles streiken?

Ausgangspunkt sind Tarifverhandlungen und ein Streikaufruf der Gewerkschaft. Teilnehmen dürfen neben angesprochenen Gewerkschaftsmitgliedern alle anderen Arbeitnehmer, die im Tätigkeitsbereich tätig sind. Darüber hinaus ist die Teilnahme an Solidaritätsstreiks denkbar, bei entsprechendem Aufruf der Gewerkschaft. Diese Streiks müssen verhältnismäßig sein. Sonst könnte es arbeitsrechtliche Probleme geben.

Haben Streikteilnehmer mit Abmahnung oder Kündigung zu rechnen?

Es gilt hier das Maßregelungsverbot. Also keine Abmahnung oder Kündigung. Vorsicht: Streikende können nicht einfach zu Hause bleiben, sondern müssen in den Betrieb und legen dann ihre Arbeit für gewisse Zeit nieder. D.h., die Zeiterfassung muss ermöglicht werden. Ansonsten sind arbeitsrechtliche Sanktionen möglich.

Wer zahlt für die Zeit der Abwesenheit?

Die Gewerkschaftsmitglieder erhalten Geld aus der Streikkasse, alle anderen haben Verdienstausfall.

Wer zahlt bei unverhältnismäßigem Streik?
 

Das sind Auseinandersetzungen zwischen Verbänden und Gewerkschaften, davon sind die Arbeitnehmer nicht unmittelbar betroffen.

Was mache ich, wenn ich unsicher bin?

Bei der Gewerkschaft nachfragen oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Weitere Informationen zum Großsstreik am Monat in unserem Artikel