Die Koblenzer Bodelschwinghstraße wird erneuert.

Koblenz |

1. Bauabschnitt: Nebenast der Bodelschwinghstraße zwischen Zufahrt Ev. Kirchengemeinde und Schranke zur Straße „Am Volkspark“
 
Die Stadtentwässerung Koblenz wird ab 12. Januar 2022 –entsprechende Witterungsbedingungen vorausgesetzt- mit den Bauvorbereitungen und dem Einrichten der Baustelle für den 1. Bauabschnitt der Kanalerneuerung in der Bodelschwinghstraße beginnen.
 
Der 2. Bauabschnitt (Bereich Hauptachse der Bodelschwinghstraße zwischen den Häusern Nr. 3 und 55) beginnt voraussichtlich Ende der ersten Jahreshälfte 2022.
 
Die vorgesehene Gesamtbauzeit beträgt rund 9 Monate, vorausgesetzt, dass keine besonderen Umstände eine Verzögerung bewirken.
 
Um die Einschränkungen für die Anwohnerschaft möglichst gering zu halten wird der Kanal unter abschnittsweiser Vollsperrung erneuert. Für Anliegerinnen und Anlieger werden Zufahrtsmöglichkeiten bis zur Baustelle geschaffen. Die Zufahrten zu den Parkplätzen und Garagen bleiben, solange es der Baufortgang erlaubt, erreichbar. Da es sich bei dem Nebenast der Bodelschwinghstraße im Prinzip um eine Sackgasse handelt, wird die Erreichbarkeit der Wohnanlagen und der Garagenreihen für Anliegerschaft, Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr, Feuerwehr etc. für den betreffenden Bauzeitraum zum einen über die Straße „Am Volkspark“, durch Rückbau der vorhandenen Schrankenanlage, zum anderen durch Nutzung des Privatgeländes der Herberge zur Heimat e.V. entlang den Garagenzufahrten hinter den Häuserreihen mit den Hausnummern 29-35, 37-39 und 42-46 sichergestellt. Eine Befahrung des Privatgeländes der Herberge zur Heimat e.V. durch sonstige Fahrzeuge ist weiterhin nicht erlaubt.
 
Die Schrankenanlage zur Straße „Am Volkspark“ wird nach Beendigung der Baumaßnahme wiederhergestellt. Im Bereich der Straße „Am Volkspark“ werden entsprechende Haltverbotszonen eingerichtet, damit die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr gewährleistet ist.
 
Wenn der Kanalbau direkt vor den Zufahrten / Hauseingängen betrieben wird, können die Grundstücke nicht angefahren werden. Jedoch wird die fußläufige Erreichbarkeit der Haus- und Geschäftseingänge jederzeit gewährleistet. Die bauausführende Firma wird bemüht sein, diese Behinderungen so kurz wie möglich zu halten.
 
Die Stadtentwässerung Koblenz bittet die Anwohnerschaft und Verkehrsteilnehmende um Verständnis.