Die geplante Satzungsänderung sieht vor, eine Liste zu definieren, welche Tiere bzw. Tierarten künftig ausgeschlossen sind. Ziel ist es, Zirkussen mit Wildtieren die Nutzung der Kirmeswiese zu verwehren. Damit folgt die Stadt einem rechtssicheren Weg, der gleichzeitig eine klare Regelung schafft.
Wir möchten eine Lösung, die den berechtigten Anliegen des Tierschutzes Rechnung trägt und gleichzeitig weiter Zirkusaufführungen in unserer Stadt ermöglicht.
- Oberbürgermeister Jan Einig
Belastung für Tiere wissenschaftlich belegt
Zahlreiche wissenschaftliche Studien und Berichte von Tierschutzorganisationen zeigen, dass die Haltung von Wildtieren in Zirkussen oft mit erheblichen physischen und psychischen Belastungen für die Tiere einhergeht. Enge Käfige, fehlende artgerechte Bewegung und Dressurmethoden führen regelmäßig zu Verhaltensstörungen und Gesundheitsproblemen.
Satzungsänderung statt pauschalem Verbot
Ein pauschales Verbot wäre rechtlich schwer durchsetzbar und könnte angefochten werden. Eine Satzungsänderung hingegen bietet eine klare, rechtssichere Grundlage und vermeidet Ausnahmen oder Sondergenehmigungen.
Die Änderung der Satzung unterstreicht, dass Neuwied einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Tierschutz verfolgt.
- Beigeordneter Ralf Seemann