Aktuelle Corona-Verordnung macht Trennung von Gastronomie- und Verkaufsständen überflüssig.

Koblenz |

Auf Grundlage der seit dem 8. November geltenden 27. Corona-Bekämpfungsverordnung, wurde das Konzept des Koblenzer Weihnachtsmarktes noch einmal angepasst. Nachdem nun keine Trennung von Gastronomie- und Verkaufsständen mehr vorgeschrieben ist, fallen die umzäunten Gastronomiebereiche weg. So können die hoch frequentierten Gastronomiestände mit noch größeren Abständen voneinander aufgestellt werden. Die Besucher des Weihnachtsmarktes können nun nicht nur besser auf Abstände achten; auch eine mögliche Entfluchtung der Plätze ist so besser gewährleistet.

Dank der unkomplizierten Zusammenarbeit von Ordnungsamt, Polizei und der mit der Umsetzung beauftragten Firma Koenitz GmbH konnte nun in kürzester Zeit ein angepasstes Konzept erstellt werden. Dieses befindet sich bereits in der Umsetzung.

Die Regelungen im Einzelnen: Neben der Abgrenzung der einzelnen Bereiche entfällt auch die Zutrittsbeschränkung im Sinne von 2G oder 3G. In Abstimmung mit Ordnungsamt und Polizei wurde ein darauf angepasstes Sicherheitskonzept entwickelt, das gastronomische Angebote auf dem Zentralplatz, Münzplatz, Josef-Görres-Platz, Jesuitenplatz und Willi-Hörter-Platz vorsieht – der Clemensplatz entfällt. Zudem wird es keine überdachten Sitzgelegenheiten für den Verzehr gastronomischer Produkte geben, wie z. B. Festzelte oder Sitzbänke in Weihnachtsbuden.

Leider können in diesem Jahr keine Veranstaltungen auf Bühnen stattfinden. Eine Ausnahme bildet dabei der Rathausinnenhof, hier wird die Eröffnungsveranstaltung am 19. November stattfinden. Außerdem wird hier ab dem 1. Dezember der schon aus 2019 bekannte „Klingende Adventskalender“ des Kreischorverbandes veranstaltet. Traditionell wird es auch die „Kowelenzer Weihnachtsgeschichten“ mit Manfred und Michael Gniffke geben, die in diesem Jahr ebenfalls im Rathausinnenhof präsentiert werden.