Ab dem 1. März 2024 ändert die Stadt Koblenz die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise, indem sie diese an die Größe der Fahrzeuge anpasst.

Koblenz |

Ab dem 1. März 2024 wird die Stadt Koblenz eine neue Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise einführen. Dies markiert einen bedeutenden Wandel, da die Gebühren nun nach der tatsächlichen Größe der Fahrzeuge berechnet werden, anstatt eines pauschalen Betrags. Mit dieser Änderung reagiert die Stadtverwaltung auf das Bedürfnis, ein gerechteres System zur Nutzung des öffentlichen Parkraums zu etablieren.

Größe des Fahrzeugs bestimmt die Parkgebühr

Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis setzt sich zukünftig aus einem Jahresgrundbetrag von 23,40 Euro zusammen, der mit den Abmessungen des Fahrzeugs multipliziert wird. Die Stadt Koblenz hat beschlossen, die Preise anhand der im Fahrzeugschein eingetragenen Länge und Breite zu berechnen, um eine faire und transparente Gebührenstruktur zu schaffen.

Anpassungen nach rechtlichen Vorgaben

Die Anpassung der Gebührenordnung folgt auch einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches die Stadt Freiburg betraf. Dieses Urteil schloss Stufentarife und soziale Ermäßigungen aus, was die Stadt Koblenz bei der Entwicklung ihrer neuen Satzung berücksichtigt hat. Somit werden die tatsächlichen Abmessungen der Fahrzeuge als Berechnungsgrundlage herangezogen, ohne soziale Erwägungen einzubeziehen.

Bis zum 29. Februar 2024 haben Anwohnerinnen und Anwohner noch die Möglichkeit, ihre Bewohnerparkausweise zu den bisherigen Konditionen zu verlängern. Für alle, deren Ausweise nach diesem Datum ablaufen, wird der neue Tarif angewendet.