Diese Entscheidung teilte die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt mit.
Unser Engagement bei der EU hat sich gelohnt, das ist eine echte Erleichterung für die Betriebe im Ahrtal. - Daniela Schmitt (Wirtschaftsministerin Rheinland-Pfalz)
Sie betonte, dass die längere Frist die Chancen für den Wiederaufbau deutlich verbessere: „Ich freue mich sehr, dass die EU-Kommission unseren Argumenten gefolgt ist. Mit der längeren Antragsfrist haben sich die Möglichkeiten für den Wiederaufbau, für ein Wiedererstarken des Ahrtals deutlich verbessert. Unsere Unternehmen und landwirtschaftlichen Betriebe erhalten mehr Zeit, um ihre Betriebe nach ihren Vorstellungen aufzubauen und die notwendigen Fachkräfte dafür zu finden.“ Die Ministerin bezeichnete die Entscheidung als „wirklich gute Nachricht“ und einen „echten Durchbruch“.
Die Verlängerung der Antragsfrist wurde durch ein gemeinsames Vorgehen von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und der Bundesregierung ermöglicht. Im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens hatten sie sich bei der EU-Kommission dafür eingesetzt, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2024 geltende Frist um eineinhalb Jahre zu verlängern. Grund für die ursprüngliche Begrenzung war das europäische Beihilferecht.
Bislang wurden laut Ministerium rund 584 Millionen Euro an Aufbauhilfen für 714 Unternehmen bewilligt. Wirtschaftsministerin Schmitt rechnet in den kommenden Jahren mit weiteren Anträgen, insbesondere von Betrieben, die größere Vorhaben planen und dafür mehr Zeit benötigen.
Die Verlängerung der Frist bietet den betroffenen Betrieben mehr Planungssicherheit und stärkt die langfristige Perspektive für den Wiederaufbau der durch die Flutkatastrophe 2021 stark betroffenen Region.