Kann man per Videotelefonie heiraten? Ein Pärchen hat genau das versucht. Was das Gericht dazu gesagt hat erzählen euch unsere Rechtsexperten.

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Die Ehe wird in Deutschland dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Muss man dafür vor dem Standesbeamten erscheinen?

Das syrische Recht lässt beispielsweise die Stellvertretung bei der Eheschließung zu. Während in Syrien die persönliche Anwesenheit beider Eheschließenden also nicht zwingend notwendig ist, müssen in Deutschland die Eheschließenden die Erklärungen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben.

Das Erfordernis der persönlichen Anwesenheit wurde in Zeiten von Corona überall heruntergefahren. Plötzlich konnten wichtige Geschäftstermine, Bankgespräche oder auch Gerichtsverhandlungen mal mehr und mal weniger unproblematisch über Videokonferenz stattfinden. Kann also eine formgültige Eheschließung in Zeiten der

Videokonferenztechnik wenigstens bei nur digitaler Anwesenheit der Eheschließenden erfolgen?

Das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 08.03.2022 - 26 Wx 3/22) hat das jedenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass die Eheschließung bei zeitgleicher Übertragung von Bild und Ton vor einer ausländischen Behörde stattfindet. Zwei Ehewillige hatten aus Deutschland heraus die Ehe per Videotelefonie vor einer Behörde in den USA geschlossen. Die vermeintlichen Eheleute erhielten anschließend eine amerikanische Eheurkunde mit Apostille. Diese legte das Paar dem zuständigen Standesamt vor. Das Standesamt hegte Zweifel daran, ob eine formgültige Ehe zustande gekommen war. Der gestellte Antrag auf Anerkennung der Eheschließung in Deutschland wurde ebenso abgelehnt wie eine (erneute) Eheschließung vor dem Standesbeamten. Das eingeschaltete Gericht befand, dass die per Videotelefonie in den USA geschlossene Ehe in Deutschland nicht wirksam ist. Denn die beiden Heiratswilligen befanden sich bei der „Eheschließung“ in Deutschland. Damit hatten sie ihre Erklärungen auf Eingehung der

Ehe persönlich in Deutschland abgegeben, also eine Heirat „im Inland“ vorgenommen. Da die Heirat „im Inland“ aber nicht vor einem deutschen Standesbeamten erfolgte, sei schlussendlich keine formgültige Ehe zustande gekommen. Positive Nachricht für alle Digital Natives: Nicht entschieden ist die Frage, ob auch eine Trauung per Videokonferenz vor einem deutschen Standesbeamten unzulässig ist.

Der Rechtstipp wird zur Verfügung gestellt von: https://www.dittmann-hartmann.de