Die Bundesregierung verlängert den bundesweiten Lockdown vorerst bis zum 31.Januar 2021. Doch wie ist eigentlich die Situation in der Aktuell4U-Region?

Koblenz / Mayen / Neuwied / Altenkirchen |

Überraschend kommt es nicht: die Bundesregierung hat am Dienstagabend den bundesweiten Lockdown um drei Wochen bis zum 31.01.2021 verlängert. Insbesondere der Inzidenz-Wert bekommt in der neuen Verordnung einen neuen Stellenwert. Wir geben einen Überblick über die aktuelle Lage in der Leserregion. 

Die Bundesregierung blickt weiterhin besorgt auf die aktuelle Corona-Situation. Maßgeblich dafür ist die weiterhin hohe Anzahl positiv getesteter in ganz Detuschland. In gut 75% der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf.

In Rheinland-Pfalz haben sich im Vergleich zum Vortag 870 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz damit insgesamt 75.856 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 1.582 Todesfälle und ca. 57.339 genesene Fälle. 16.935 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 5. Januar 2021). Die Inzidenzwerte der Landkreise liegen in Rheinland-Pfalz derzeit zwischen 49,7 (Kreis Altenkirchen) und 165,7 (Kreis Neuwied). 

In der Aktuell4U-Region liegen die Werte wie folgt: 

Kreis Altenkirchen 49,7 

Kreis Neuwied 165,7 

Kreis Westerwald 120,4 

Kreis Mayen-Koblenz 99,8 

Koblenz 114,9

Vulkaneifel 57,7

Rhein-Lahn-Kreis 127,6 

Rhein-Hunsrück-Kreis 98,9

Kreis Cochem-Zell 71,7 

Das Ziel des Bundes bleibt es weiterhin, die 7-Tagesinzidenzwerte auf unter 50 zu senken. In Rheinland-Pfalz liegen mit dem Kreis Altenkirchen und Zweibrücken nur zwei Kreise unter dem magischen Wert. Bis zum 31.01.2021 dürfen in Landkreisen, in denen der 7-Tageswert bei größer 200 liegt, die Einwohner ihren Wohnort um nicht mehr als 15 Kilometer verlassen. Ausnahmen sind triftige Gründe, zu denen touristische Ausflüge explizit nicht zählen.