Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Rheinland-Pfalz ist in den ersten drei Quartalen 2023 deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stellten in diesem Zeitraum 529 Unternehmen einen Insolvenzantrag – rund 19 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (444). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag mit 2.158 um 4,6 Prozent unter dem Niveau von Januar bis September 2022.
Unternehmensinsolvenzen
Durch die beantragten Unternehmensinsolvenzen gerieten in den ersten neun Monaten 2.832 Arbeitsplätze in Gefahr; das waren – trotz gestiegener Zahl der Unternehmensinsolvenzen – knapp sieben Prozent weniger als in den ersten drei Quartalen 2022. Das Gesamtvolumen der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger lag mit knapp 1,07 Milliarden Euro um 79 Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Damit hatte jedes Unternehmen zum Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags durchschnittlich etwa zwei Millionen Euro Schulden.
Die meisten Insolvenzanträge stellten Unternehmen aus dem Baugewerbe (117 Anträge); die Zahl ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 54 Prozent gestiegen. Es folgten die Wirtschaftsabschnitte „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 74 sowie „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ mit 61 Fällen.
Die Insolvenzhäufigkeit, also die Zahl der Insolvenzen je 1.000 wirtschaftlich aktive Unternehmen, lag in den kreisfreien Städten (4,8) höher als in den Landkreisen (3,3). Den mit 8,9 höchsten Wert verzeichnete die kreisfreie Stadt Zweibrücken, den mit 1,5 niedrigsten der Landkreis Birkenfeld.
Verbraucherinsolvenzen
In den ersten drei Quartalen 2023 führten 2.158 Verbraucherinsolvenzen zu voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger in Höhe von rund 107 Millionen Euro; das waren etwa 7,5 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Die meisten Verbraucherinsolvenzen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner verzeichnete in den ersten neun Monaten die kreisfreie Stadt Pirmasens mit 26,8; die wenigsten wies der Landkreis Mainz-Bingen mit 2,4 auf. Der Niveauunterschied zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen ist bei den Verbraucherinsolvenzen stärker ausgeprägt als bei den Unternehmensinsolvenzen. In den kreisfreien Städten lag der Durchschnitt bei 7,2, in den Landkreisen bei 4,5.