In der Zeit vom Montag, 24. November bis Donnerstag, 27. November waren die Schwerverkehrskontrolleure der Verkehrsdirektion Koblenz auf der BAB 3 und BAB 61 unterwegs und hatten den LKW-Verkehr im Fokus.

Koblenz |

In der Zeit vom Montag, 24. November bis Donnerstag, 27. November waren die Schwerverkehrskontrolleure der Verkehrsdirektion Koblenz auf der BAB 3 und BAB 61 unterwegs und hatten den LKW-Verkehr im Fokus. Obwohl die Kontrolltage ein grundsätzlich positives Fazit ergaben und die überwiegende Zahl der Brummi-Fahrer ohne Beanstandungen weiterfahren konnte, gab es doch verschiedentlich Gründe für Beanstandungen.

So waren in mehreren Fällen technische Mängel wie beispielsweise lose Radbolzen, durchgerostete Auspuffanlagen oder gerissene Frontscheiben an Fahrzeugen festzustellen. Auch konnten anhand der aufgezeichneten Geschwindigkeitsdaten der digitalen Fahrtenschreiber mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Trauriger Spitzenreiter war ein Fahrer, welcher auf einem Streckenabschnitt, welchen er nur mit maximal 60 km/h hätte befahren dürfen, in der Spitze bis 94 km/h schnell fuhr. Neben einer eingehenden Belehrung über die Gefährlichkeit seines Tuns erwartet ihn nun eine entsprechende Anzeige und ein Punkteeintrag.

Bei einem Kleintransporter eines osteuropäischen Unternehmens, welcher mit Stückgut beladen war, wurde auf der BAB 3, Rastplatz Montabaur eine Überladung von nahezu 40 % festgestellt. Die Fahrt war für den Fahrer natürlich an der Kontrollstelle zu Ende und die Ladung musste umgeladen werden. Fahrer und Unternehmen wurden beanzeigt. Bei der Firma wird zudem geprüft, ob vermögensabschöpfende Maßnahmen möglich sind, welche zur Einziehung des gesamten Frachtlohnes führen können.

Durch den Einsatz eines speziellen Diagnosegerätes ist es den Kontrolleuren möglich, die Steuergeräte von kontrollierten Fahrzeuge auszulesen. So konnte bei der Kontrolle einer Sattelzugmaschine eines südosteuropäischen Unternehmens ein schon länger bestehender technischer Defekt an der Abgasanlage festgestellt werden. Das Fahrzeug wurde zur unverzüglichen Reparatur einer Fachwerkstatt zugeführt und sowohl gegen Fahrer, als auch Unternehmen Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bei der Kontrolle eines Sattelzuges eines osteuropäischen Unternehmens auf der BAB 3, Rastplatz Urbacher Wald war nicht nur festzustellen, dass die Ladung mehr als unzureichend gesichert war und dass mehrere Reifen und Bremsleitungen teilwiese erhebliche Beschädigungen aufwiesen. Auch konnte unter Einsatz des Diagnosegerätes eine Manipulation der Gerätesoftware der Sattelzugmaschine festgestellt werden. Durch den Eingriff wurde gezielt die AdBlue-Anlage des Fahrzeugs funktionslos geschaltet, was zu einer negativen Beeinflussung des Abgasverhaltens und erheblich höherem Schadstoffausstoß führte. Die Weiterfahrt wurde untersagt und entsprechende Anzeigen gefertigt. Eine Weiterfahrt wird erst nach ordnungsgemäßer Instandsetzung der Fahrzeuge und Sicherung der Ladung wieder gestattet.

Übermittelt durch die Verkehrsdirektion Koblenz