Der Stadtrat von Lahnstein hat in einer Sondersitzung den Haushaltsplan für das Jahr 2023 in angepasster Form beschlossen und damit erstmals seit vielen Jahren den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich erreicht. Dies gelang unter anderem mit einer Gewerbesteuererhöhung um 7,14 Prozent.

Lahnstein |

Der Lahnsteiner Stadtrat traf sich am 27. April 2023 zu einer Sondersitzung in den Konferenzräumen der Stadthalle Lahnstein. Auf der Tagesordnung stand nochmals der Beschluss des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023.

Der vom Stadtrat am 8. Dezember 2022 verabschiedete Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurden von der ADD in vorgelegter Form nicht genehmigt. Aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichs des Ergebnis- und Finanzhaushaltes ist die Genehmigung von einem vollständigen Haushaltsausgleich abhängig. Dies hatte zur Konsequenz, dass der im Ergebnishaushalt ausgewiesene Fehlbedarf in Höhe von -2.244.502,00 Euro durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen ausgeglichen werden musste. Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. April wurde eine von der Verwaltung erarbeitete Vorschlagsliste mit Anpassungen eingebracht und beraten.

Der größte Wermutstropfen der dort einstimmig beschlossenen Änderungen war für alle Fraktionen die unvermeidbare Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 420 auf nunmehr 450 Punkte. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 7,14%.

Haushaltsausgleich endlich erreicht

In der Sitzung des Stadtrates am 27. April wurden über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Stadt Lahnstein für das Haushaltsjahr 2023 in der Form der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossenen Veränderungsliste entschieden und diesen mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist es der Stadt Lahnstein erstmals seit vielen Jahren gelungen, den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen.

Die Unterlagen liegen mittlerweile bei der ADD als Aufsichtsbehörde zur Prüfung vor. Die Stadtverwaltung Lahnstein hofft nun auf eine zeitnahe Genehmigung des Haushalts, um die für dieses Jahr geplanten Maßnahmen und Investitionen angehen zu können.