Bund und Länder haben sich auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Nach der Einführung der Gaspreisbremse für Gas- und Fernwärmekunden können damit auch Haushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren.

Rheinland-Pfalz |

Der Bund stellt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfond<wbr />s zur Verfügung. Für Rheinland-Pfalz stehen Mittel in Höhe von rund 86 Millionen Euro bereit.  Zur Umsetzung eines digitalen Antragsverfahrens hat sich Rheinland-Pfalz einem Verbund aus 13 Ländern angeschlossen. Die Antragsplattform, die durch Hamburg entwickelt und administriert wird, soll voraussichtlich Anfang Mai zur Verfügung stehen.

Heizen darf kein Luxus sein, egal mit welchem Energieträger geheizt wird. Mit der Einigung zu den Heizkostenhilfen machen Bund und Länder deutlich: Keiner wird in diesem Winter alleine gelassen. Als ländlich geprägtes Bundesland hat Rheinland-Pfalz einen hohen Anteil an selbstgenutztem Wohnraum. Nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Holzpellets sind bei uns daher weit verbreitet. Mit der Härtefallregelung werden Haushalte spürbar entlastet, die in diesem Winter mit extremen Preissprüngen bei diesen Energieträgern zu kämpfen hatten. Die vereinbarten Eckpunkte sind die Grundlage dafür, dass das digitale Antragsverfahren jetzt schnell umgesetzt werden kann.
-  Alexander Schweitzer, Landessozialminister

Hintergrund

Mit der Härtefallregelung wird ein Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Dezember 2022 umgesetzt. Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, die sogenannten Referenzpreise.

 


Welche Energieträger sind von der Entlastung betroffen?
 


Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.