Im Rahmen der Modernisierung des Postrechts setzen sich die Bundesländer für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Paketbranche ein.

Rheinland-Pfalz |

Im Rahmen der Modernisierung des Postrechts setzen sich die Bundesländer für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Paketbranche ein. Zum Entwurf der Bundesregierung für ein Postrechtsmodernisierungsgesetz hatte auch Rheinland-Pfalz Änderungsanträge in die Ausschussberatungen im Bundesrat eingebracht.

Rheinland-Pfalz setzt sich darin für ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche und eine 20-Kilogramm-Grenze für die Auslieferung und Beförderung von Paketen durch eine Person ein. Mit großer Mehrheit hat sich die Länderkammer heute für ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal beim Transport und der Auslieferung von Paketen ausgesprochen.

Arbeitsminister Alexander Schweitzer: „Ich freue mich daher über das klare Votum der Länder für ein Subunternehmerverbot in der Paketbranche. Dies ist ein wichtiges Signal zur Stärkung der Arbeitsbedingungen der Paketzustellerinnen und Paketzusteller. Denn oft sind es intransparente Werkvertragskonstellationen, die sich nachteilig auf die Arbeits- und Entgeltbedingungen der Paketbotinnen und Paketboten auswirken. In aller Regel besteht bei Subunternehmen keine tarifvertragliche Bindung und es fehlt an einer Arbeitnehmervertretung. Für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist ein Direktanstellungsgebot für Zustellerinnen und Zusteller bei den Postunternehmen daher zwingend geboten.“

Schweitzer begrüßte die im Gesetzentwurf zur Änderung des Postrechts vorgesehene Kennzeichnungspflicht für Pakete mit einem höheren Gewicht als 10 Kilogramm.

Wer tagtäglich schwere Lasten trägt, muss besonders vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Die Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete ist daher ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. - Alexander Schweitzer (Arbeitsminister Rheinland-Pfalz)

„Das reicht jedoch nicht aus. Für einen wirksamen Gesundheitsschutz an jeder Stelle der Paketbeförderung braucht es eine echte 20-Kilogramm-Grenze, die gewährleistet, dass schwerere Pakete immer in der Zwei-Personen-Zustellung ausgeliefert werden. Ich freue mich, dass unser Antrag im Bundesrat unter den Ländern eine Mehrheit gefunden hat", so der Arbeitsminister.

Die Zustimmung der Länderkammer fand schließlich ein weiterer Änderungsantrag aus Rheinland-Pfalz, der die Einhaltung von repräsentativen Tarifverträgen zur Voraussetzung für die Eintragung in das vorgesehene Anbieterverzeichnis machen will. Zur Überprüfung der Einhaltung des tarifvertraglich geltenden Niveaus soll eine Kontrollbehörde bestimmt werden.