Durch unvorhergesehene Überraschungen kann der Campingurlaub mit dem Wohnmobil auch schnell zum kleinen Alptraum werden.
Die langanhaltende Pandemie hat den Freiheitsdrang der Menschen in hohem Maße aktiviert. Da nicht jeder bei Ansteckungsrisiken nach Hotels sucht, erhöhte sich das Interesse an Wohnmobilen deutlich. Nicht jeder ist mit der Nutzung von Wohnmobilen vertraut oder meint es auch nur.
Auch wenn es romantisch sein mag, ist es in Deutschland sowie einigen anderen europäischen Staaten streng verboten, außerhalb der erlaubten Flächen zu übernachten (sog. Wildcamping). Wer dabei erwischt wird, muss je nach Bundesland mit einem Bußgeld zwischen 10 und 200 Euro rechnen. In einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet sind Strafen bis zu 2.500 Euro möglich.
Grundsätzlich darf man sein Wohnmobil unbegrenzt lange auf Parkplätzen und öffentlichen Straßen abstellen, solange kein Verbotsschild „stört“. Wiegt das Wohnmobil mehr als 7,5 Tonnen, darf man damit in Wohngebieten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken
Schwierig ist die Abgrenzung zwischen „Parken“ und „Campen“. Wer sich auf einem Parkplatz häuslich einrichtet oder Campingmöbel aufstellt, kann kaum mehr von Abstellen sprechen. Das Übernachten im Fahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen ist in Deutschland grundsätzlich verboten, es sei denn, es dient der "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit". Das ist laut Gesetzgeber in der Regel nach zehn Stunden der Fall.
Da es für Camper nicht einfach ist, den genauen rechtlichen Status eines Ortes in der freien Natur zu erkennen, ist es empfehlenswert, sich bei den regionalen Behörden nach Plätzen zu erkundigen, an denen das Campen erlaubt ist.
Beim Fahren eines Wohnmobils sollte auf das vorgeschriebene Tempolimit geachtet werden. Außerhalb von Orten fängt man sich mit einem Wohnmobil von über 3,5 Tonnen und 16 bis 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ein von 160 € und 1 Punkt in Flensburg ein, Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen müssen die gleichen Tempolimits einhalten wie jeder andere Pkw.
Zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen dürfen Wohnmobile auf Autobahnen sowie Kraftfahrstraßen maximal 100 km/h fahren. Mit Wohnmobilen über 7,5 Tonnen darf man außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 60 km/h und auf Autobahnen höchstens 80 km/h fahren. Auch fürs Überladen des Wohnmobils drohen hohe Bußgelder.
Der Rechtstipp wird zur Verfügung gestellt von: https://www.dittmann-hartmann.de