Ein Beschuldigter, gegen den ein Verfahren wegen des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss eröffnet wurde, erschien auf der Dienststelle in Bendorf um sich nach dem weiteren Werdegang zu informieren.
Begleitet wurde er von einer Bekannten, bei der typischen Anzeichen eines Drogenkonsums durch die Kollegen festgestellt wurden. Da jene Bekannte den Beschuldigten zur Dienststelle gefahren hat, wird nun auch gegen sie ein entsprechendes Verfahren eröffnet.