Das Inkassounternehmen verschickt in ganz Rheinland-Pfalz diese Schreiben.

Rheinland-Pfalz |

Das Inkassounternehmen KÖLN EURO AG verschickt betrügerische Forderungsschreiben. Die Betroffenen haben sich angeblich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag „DEUTSCHE GEWINNER ZENTRALE LOTTO 6-49“ angemeldet.

Das Schreiben, welches derzeit in ganz Rheinland-Pfalz verschickt wird, fordert die Betroffenen dazu auf, rund 350 Euro auf ein griechisches Konto zu überweisen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, unseriöse und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen. Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden. Die genannten Briefe sind mit „Inkasso Außendienst“ und „Gerichtliche Mahnbescheide“ überschrieben. Das Unternehmen beruft sich auf einen Dienstleistungsvertrag, der angeblich bei einem Telefonat zuvor zustande kam. Zusätzlich wird eine Vorpfändung bei der Bank und eine Kontosperrung angedroht. „Das sind leere Drohungen, denn eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil überhaupt nicht möglich“, so Kirsten Thul-Kunsmann vom Beratungszentrum in Simmern „Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält. Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen.“

Die Unseriösität des Schreibens ist an einigen Ungereimtheiten zu erkennen. Demnach ist der Sitz des Inkassobüros im Theodor-Heuss-Ring 23 in Köln. Die angegebene Telefonnummer hat allerdings die Vorwahl von Solingen und ist nicht erreichbar. Eine Internetseite gibt es nicht und bei der E-Mail-Adresse handelt es sich um einen Googlemail-Account. Diese Art von Forderungsschreiben sind regelmäßig im Umlauf und sind daran zu erkennen, dass der angebliche Firmenname von zwei Paragrafen-Zeichen eingerahmt. Gleiches gilt für die Unterschrift des angeblich promovierten Rechtsanwalts, der das Schreiben verfasst haben soll,woneben sich ebenfalls ein Paragrafenzeichen befindet.

Unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-10871 gibt es weitere Informationen, wie man unseriöse Inkassoforderungen entlarven kann. Individuelle Beratung rund um dieses und andere Themen bietet die örtlichen Beratungsstelle in Kreisverwaltung in Simmern, Ludwigstr. 3-5 nach Terminvereinbarung unter 06131 28 48 0 (Mo-Do 9 bis 17 Uhr, Fr 9 bis 13 Uhr) oder https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz