Die Zeiten der kostenlosen Bürgertests sind vorbei. Aktuell4u gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.

Bundesrepublik Deutschland |

Bis zum heutigen Tag konnten sich in Deutschland alle Bürger*innen mindestens einmal pro Woche kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Ab sofort sind diese Tests wieder kostenpflichtig. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen. Aktuell4u gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.

Seit März 2021 hat der Bund die Kosten für die Corona-Schnelltests übernommen. Das ändert sich ab heute. Diese Änderung argumentiert die Bundesregierung mit dem verfügbaren Impfangebot. Mittlerweile konnte allen Bürger*innen ab einem Alter von 12 Jahren ein Impfangebot gemacht werden, wodurch "eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt und nicht erforderlich" sei, heißt es in der Coronavirus-Testverordnung vom 21. September.

Dennoch bleiben die Corona-Tests für gewisse Personengruppen kostenfrei und zwar für jene, für die zum Zeitpunkt der Testung noch nicht die Möglichkeit einer vollständigen Impfung bestand. Genauer gesagt betrifft dies folgende Gruppen:

  • Kinder unter zwölf Jahren: In Deutschland ist für diese Altersgruppe noch kein Corona-Impfstoff zugelassen. Kinder, die erst in den drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alte geworden sind, werden ebenfalls von den Kosten befreit.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können: Laut der Coronavirus-Testverordnung betrifft dies Personen, bei denen "wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war". Dazu zählen Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel, da es für diese Gruppe noch keine Impfempfehlung gibt.

Für folgende Personengruppen gibt es zurzeit noch Übergangsregelungen:

  • Stillende: Anspruch auf kostenlosen Corona-Test bis zum 10. Dezember
  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel: bis zum 31. Dezember
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren: bis zum 31. Dezember
  • Studierende aus dem Ausland, die mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff geimpft wurden: bis zum 31. Dezember

Sonderregelungen und kostenfreie Corona-Tests gibt es für folgenede Personengruppen:

  • Personen, die aufgrund einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion einen Test zum Beenden der Quarantäne brauchen
  • Teilnehmer an Studien zur Wirksamkeit von Coronavirus-Impfstoffen

Wer für einen kostenlosen Corona-Test berechtigt ist, muss in jedem Fall einen Nachweis vorlegen. Dieser besteht immer aus einem Lichtbildausweis und muss je nach Fall zum Beispiel durch ein ärztliches Attest oder einen Mutterausweis ergänzt werden.

Wie teuer werden die Corona-Tests?

Der genaue Preis wurde vom Bundesgesundheitsministerium nicht festgelegt. Stattdessen regelt der Freie Markt diesen nach Angebot und Nachfrage. Im vergangenen halben Jahr zahlte der Bund 11,50 Euro pro Schnelltest und ungefähr 43 Euro pro PCR-Test. Aktuell liegt der Preis für einen Schnelltest jedoch bei 19 bis 30 Euro. Der PCR-Test beläuft Sich sogar auf 69 Euro und wird noch teurer, wenn das Ergebnis schneller vorliegen soll.

Wo kann ich mich testen lassen?

Das Bundesgesundheitsministerium versichert auch weiterhin die Betreibung von Testzentren. Außerdem gibt es zahlreiche Angebote von Arztpraxen, Apotheken und Privatleuten. Genauere Informationen zu den Testmöglichkeiten in ihrer Region finden sie auf der Homepage ihrer Verbandsgemeinde oder ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung.