Das Jahresende rückt jetzt immer näher und wir helfen euch kurz vor der Silvestersause durch den Verbots- und Regeldschungel.

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Ab 28. Dezember gilt in Rheinlandpfalz eine neue Regelung für private Zusammenkünfte auch für Geimpfte und Genese. Insgesamt dürfen sich dann nur noch 10 Personen treffen. Ungeimpfte dürfen neben ihrem Haushalt nur noch mit zwei zusätzlichen Personen Kontakt haben. (Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen).

Was gilt für Kontakt im Innenbereich?

Im Innenbereich gilt, wo keine Masken getragen werden kann, komme ich auch nur mit 2Gplus rein. Somit haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt in den Innenbereich, die allerdings auch noch zusätzlich einen gültigen, negativen Corona-Test vorlegen müssen(ein Selbsttest vor Ort ist unter Aufsicht auch erlaubt). Geboosterte Impflinge benötigen keinen zusätzlichen Test. Diese Regelung gilt zum Beispiel für Restaurants und Kneipen. Ungeimpfte sind bei solchen Locations grundsätzlich ausgeladen.

Was gilt für private Silvesterpartys?

Private Silvesterpartys sind für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte nur mit den oben genannten Kontaktbeschränkungen mit der dazugehörigen Personenanzahl zulässig. Durch die Kontaktreduzierung sollen große Ansammlungen verhindert werden.

Was ist mit Böllern?

Das ist etwas verwirrend, aber die gute Nachricht zuerst: es darf geböllert werden, allerdings ist die Beschaffung der Feuerwerkskörper etwas schwierig. In Deutschland gilt bundesweit ein Pyrotechnik-Verkaufsverbot. Also neue Raketen etc. gibt es nicht zu kaufen, wer aber noch Feuerwerk im Keller liegen hat darf das gerne abfeuern. Außerdem ist es auch nicht verboten sich die Pyrotechnik aus den angrenzenden Ländern wie Polen oder Dänemark zu besorgen. Es muss allerdings geprüfte Ware sein. Wer sich nicht dran hält und verbotene Feuerwerkskörper abfeuert, auf den wartet in Rheinland-Pfalz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro.