Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz hebt hervor, dass mangelnde finanzielle Rücklagen für den Abbau von Windkraftanlagen die öffentlichen Haushalte belasten könnten, mit potenziellen Kosten in Millionenhöhe für die Steuerzahler, da Betreiber häufig nicht genügend Mittel dafür vorsehen.

Rheinland-Pfalz |

In einem kritischen Bericht hebt der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz ein wachsendes finanzielles Risiko hervor: Die unzureichende finanzielle Vorsorge für den Abbau von Windkraftanlagen könnte die Steuerzahler des Bundeslandes Millionen kosten. Viele Betreiber von Windenergieanlagen legen demnach nicht genug Geld zurück, um die Anlagen am Ende ihrer Nutzungsdauer ordnungsgemäß zu entfernen, was die öffentlichen Kassen belasten könnte.


Fehlende Sicherheiten und uneinheitliche Praxis

Der Bericht zeigt auf, dass in Rheinland-Pfalz, wo rund 1.800 Windkraftanlagen in Betrieb sind, klare Bestimmungen zum Umfang des Rückbaus fehlen. Dies führt zu einer uneinheitlichen Handhabung der Rückbauverpflichtungen durch die Genehmigungsbehörden. Besonders problematisch ist, dass in einigen Fällen vor 2004, als eine rechtliche Verpflichtung zur finanziellen Sicherheitsleistung noch nicht existierte, keine ausreichenden Maßnahmen getroffen wurden, um die Betreiber zur Bildung von Rücklagen zu bewegen.

Unterschätzte Rückbaukosten

Der Rechnungshof kritisiert zudem, dass die festgesetzten Sicherheitsleistungen oft deutlich unter den tatsächlichen Kosten für den Abbau liegen. In manchen Fällen wurden pauschal nur 5 Prozent der Herstellungskosten als Sicherheit verlangt, auch wenn die Schätzungen der Hersteller für die Rückbaukosten wesentlich höher lagen. Dies hat zur Folge, dass bei einigen Windenergieanlagen die hinterlegten Sicherheiten um mehr als 190.000 Euro zu niedrig angesetzt wurden.

Der Bericht des Landesrechnungshofs warnt vor einer landesweiten Kostenbelastung von rund 42 Millionen Euro, die möglicherweise auf die Steuerzahler zukommen könnte. Als konkretes Beispiel wird der Eifelort Zilsdorf genannt, wo der Landkreis bereits die Kosten für den Abbau einer Windkraftanlage in Höhe von 300.000 Euro tragen musste.

Die zuständigen Ministerien für Umwelt und Finanzen haben bereits auf die Empfehlungen des Rechnungshofs reagiert. So plant das Finanzministerium, als oberste Bauaufsichtsbehörde ein neues "Rundschreiben Windenergie" zu verfassen, das eine einheitlichere und gerechtere Grundlage für die Genehmigung neuer Windkraftanlagen schaffen soll.