Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass der Landkreis Mayen-Koblenz weiterhin am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) teilnehmen darf. Dadurch erhält der Kreis rückwirkend über 5,17 Millionen Euro plus Zinsen zur Schuldenreduzierung.

Kreis Mayen-Koblenz |

Der Rechtsstreit entstand, nachdem das Land Rheinland-Pfalz die Teilnahme des Landkreises vorzeitig beenden wollte. Grund war das Unterschreiten einer im Konsolidierungsvertrag festgelegten Zielmarke zur Schuldenreduktion im Jahr 2021.

Erneuter Schuldenanstieg führte zum Urteil

Das Gericht stellte fest, dass besondere Umstände vorlagen, die den Verbleib im Fonds rechtfertigen. Nach einem kurzfristigen Schuldenrückgang auf 15,7 Millionen Euro im Jahr 2021 stiegen die Schulden 2022 wieder auf über 27,4 Millionen Euro – vor allem durch eine Neuausschreibung der Schülerverkehrsdienste.

Zukünftige Finanzhilfen möglich

Das Urteil ermöglicht neben der Rückzahlung für 2022 und 2023 auch die weitere Teilnahme am Fonds bis 2026. Dadurch könnten dem Landkreis weitere Entschuldungshilfen von bis zu 7,76 Millionen Euro zufließen. Das Land Rheinland-Pfalz könnte jedoch noch Berufung einlegen.