Die hohen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen derzeit enorm. Die Bundesregierung hat dazu verschiedene Maßnahmen zur Entlastung, unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse, auf den Weg gebracht. Um die Kosten zu begrenzen und Anreize für einen geringeren Verbrauch von Energie zu setzen sollen 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs subventioniert werden, für den Rest sind die üblichen Marktpreise fällig.
In diesem Zusammenhang macht Landrätin Cornelia Weigand auf die besondere Situation für Haushalte und kleinere Unternehmen im Aufbaugebiet aufmerksam.
Denn die Verbräuche in der Heizperiode 2021/2022, die als Grundlage für die Berechnung der Strom- und Gaspreisbremse herangezogen werden sollen, stellen aufgrund der Teil- beziehungsweise Unbewohnbarkeit von Gebäuden im vergangenen Winter nur einen Bruchteil der aktuellen Bedarfe dar.
Dieser Effekt führt in der Konsequenz zu einer Verzerrung der Berechnungsgrundlagen für die geplante Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und letztlich zu einer Benachteiligung der von der Flut massiv betroffenen Haushalte und Unternehmen.
- Cornelia Weigand (Landrätin vom Kreis Ahrweiler)
Diese Problematik der verzerrten Berechnungsgrundlagen im Flutgebiet und die daraus folgenden Nachteile für die ohnehin finanziell massiv belasteten Haushalte und Unternehmen wurden bereits gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz deutlich gemacht.
Wir stehen hierzu mit dem Ministerium des Innern und für Sport im Austausch. Von dort wurde uns signalisiert, dass ein entsprechender Hinweis mit der Bitte um Berücksichtigung der besonderen Situation der zahlreichen Haushalte und Unternehmen im Flutgebiet bei der Bundesregierung bereits platziert wurde.
- Cornelia Weigand (Landrätin vom Kreis Ahrweiler)
Dennoch soll gemeinsam mit anderen flutbetroffenen nordrhein-westfälischen und rheinland-pfälzischen Kommunen dieser Sachverhalt erneut unmittelbar an die Bundesregierung adressiert werden, um mit Nachdruck eine Lösung zu fordern, die die Flutbetroffenen nicht von den geplanten Entlastungen ausschließt.