Arbeitszeugnisse sind im Bewerbungsprozess nach wie vor wichtig. Der Arbeitnehmer soll im beruflichen Fortkommen nicht unnötig behindert werden. Der Text kann aber problematisch werden.

Arbeitszeugnisse sind im Bewerbungsprozess nach wie vor wichtig. Der Arbeitnehmer soll im beruflichen Fortkommen nicht unnötig behindert werden. Der Text kann aber problematisch werden.

Manch ein argloser Zeitgenosse vermutet, dass ein Zeugnis mit überschwänglicher Bewertung eine tolle Sache ist und alle Türen öffnet. Da kann man gewaltig daneben liegen. Eine erhabene Lobpreisung macht Personaler heutzutage eher skeptisch. Genauso wie die altbekannten Irreführungen. Die Klassiker: „Sie förderte das Betriebsklima oder er bemühte sich, allen Anforderungen gerecht zu werden.

Objektivität sollte im Vordergrund stehen

Ein Arbeitszeugnis sollte Arbeitnehmer nicht in seinem beruflichen Fortkommen behindern. Es sollte objektiv, wahrheitsgemäß und wohlwollend sein. Der Arbeitgeber ist keineswegs verpflichtet zu lügen, da ihm ansonsten Ersatzansprüche des nachfolgenden Arbeitgebers drohen können.

Die arbeitsgerichtliche Praxis sieht leider anders aus. Die Richter bedrängen oftmals Arbeitgeber zu besseren Bewertungen oder ein gutes Zeugnis wird zum Gegenstand eines Kuhhandels (Abfindung/gutes Zeugnis). Für Anwälte von Arbeitgebern sind Zeugnisberichtigungsprozesse eine Qual. Geringe Streitwerte und viel Ärger. Deshalb sind Personaler eher zurückhaltend bei der Berücksichtigung von Bewerbern nur an Hand des Zeugnisses.

Inhalt des Zeugnisses

Zunächst geht es um eine aussagekräftige Darstellung der erbrachten Tätigkeit, dann die Leistungsbewertung und letztlich die Verhaltensbewertung gegenüber Chef, Mitarbeitern und Kunden. Die Formeln sind hinreichend bekannt (Zur Zufriedenheit, stets zur Zufriedenheit oder stets zur vollen Zufriedenheit. Das Verhalten unterlag keinen Beanstandungen). Oft gewünscht: stets zur vollsten Zufriedenheit ist eigentlich Unsinn. Das gibt es in der deutschen Sprache nicht (voller als voll). Schulnoten sind unzulässig nach der Rechtsprechung.

Krankheiten und Schwerbehinderung haben ebenso wenig im Zeugnis zu suchen wie kleinere Verfehlungen Entgegen der landläufigen Meinung hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Dankesformel und beste Wünsche für die Zukunft, wenn ein Low Performer war. Geheimcodes gehören in Agententhriller und nicht ins Zeugnis. Das ist heute kein großes Problem mehr, weil man das im Internet bestens recherchieren kann.

Beweisregeln für die Notenhöhe

Wer mit einem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann notfalls vor das Arbeitsgericht ziehen. Die Beweisregeln sind klar verteilt. Arbeitgeber müssten Bewertungen, die schlechter als "befriedigend" sind, beweisen. Wollen Arbeitnehmer hingegen eine bessere Note als befriedigend", müssen sie beweisen, dass sie ein besseres Zeugnis verdient haben.

Zusammenfassend bleibt zu bemerken, dass sich die Parteien möglichst einigen und dabei „den Ball flach halten“, Einen Prozess sollte man sich ersparen.