Die Zentrale Kriminalinspektion Koblenz leitet die heutigen Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bei den Hells Angels.

Koblenz |

Unter der Leitung der Zentralen Kriminalinspektion Koblenz werden seit dem heutigen Mittwochmorgen, 6 Uhr, mit Unterstützung anderer Dienststellen, unter anderem von Spezialeinheiten, sieben richterliche Durchsuchungsbeschlüsse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bei Mitgliedern der Rockergruppierung Hells Angels vollstreckt.

Gegenstand der Maßnahmen sind Zuwiderhandlungen gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz.

Mit Beschluss vom 9. Juli 2002 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot des Tragens von Kutten mit Kennzeichen von verbotenen Rockergruppierungen und somit die Verschärfung des Vereinsgesetzes für verfassungsgemäß. Die Kennzeichen verbotener Gruppen dürfen demnach auch nicht von anderen Mitgliedern in leicht abgewandelter Form getragen werden.

Dies soll verhindern, dass nicht verbotene Teilorganisationen nahezu identisch auftreten und auf der "Kutte" genannten Weste oder Jacke nur einen anderen Ort oder eine andere Untergliederung zu stehen haben.

Mit den Maßnahmen werden die Rechtslage und die Landesstrategie Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung der Rockerkriminalität konsequent umgesetzt.

Stand der Ermittlungen

Durchsuchungsmaßnahmen sind an folgenden Örtlichkeiten erfolgt:

  • Boppard (zwei Objekte), Koblenz, Wittlich, Meerbusch, Krefeld, Bonn

Neben potentiell verfahrensgegenständlichen Beweismitteln in Form von "Kutten", Mobiltelefonen und weiteren Datenträgern konnten als Zufallsfunde unter anderem eine scharfe, geladene Faustfeuerwaffe, 78 Gramm Marihuana, zwei Störsender für Funksignale (sogenannte "Jammer" ) sowie Bargeld sichergestellt werden.

Die Ermittlungen dauern an, von weiteren Nachfragen bittet die Polizei zunächst abzusehen.

Quelle: Polizeipräsidium Koblenz