Seit Anfang dieses Jahres haben sich bundesweit und auch im Rhein-Hunsrück-Kreis die Meldungen von Erkrankungen von Kindern an Ringelröteln stark erhöht.

Rhein-Hunsrück |

Durch die Erkrankungswellen erreichen das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises vermehrt Anfragen von besorgten Eltern und Mitarbeitenden aus Gemeinschaftseinrichtungen.

Das Gesundheitsamt nimmt dies zum Anlass, Betroffene über Ringelröteln zu informieren:

Was sind Ringelröteln?

Ringelröteln werden durch ein Virus ausgelöst. Sie gehören zu den fünf Kinderkrankheiten, die Ausschlag verursachen können. Mit Röteln haben Ringelröteln außer dem Namen nichts gemeinsam. Die beiden Krankheiten werden von unterschiedlichen Erregern ausgelöst.

Wer kann betroffen sein?

Mit den Erregern der Ringelröteln infizieren sich vor allem Kinder im Vorschulalter. Ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene können sich aber ebenfalls anstecken. Im Erwachsenenalter verlaufen die sonst meist milden Erkrankungen häufig schwerer.

Wie erfolgt die Ansteckung?

Die Ansteckung erfolgt durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen), höchstwahrscheinlich nur vor Ausbruch der Erkrankung. Die Inkubationszeit (Ansteckung bis Ausbruch) beträgt 13 bis 17 Tage, die Erkrankungsdauer 10 bis 14 Tage.

Wie kann man sich schützen?

Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife. Vermeiden Sie es, mit ungewaschenen Händen ins Gesicht, v.a. an Mund, Nase und Augen zu fassen. Es wird eine vermehrte Flächen- und Händedesinfektion mit einem voll viruziden Mittel dringend empfohlen.
Eine Impfung gegen Ringelröteln gibt es nicht.
Eine Verhinderung der Ausbreitung ist wegen der Infektiosität vor Erkrankungsbeginn schwierig.

Wie ist der Krankheitsverlauf?

Der Krankheitsverlauf ist meist harmlos, beginnend mit „schmetterlingsförmigem“ Ausschlag auf beiden Wangen. Es folgt die Weiterverbreitung auf die Extremitäten, selten kommt es zu Juckreiz oder Gelenkbeschwerden.

Sobald der Ausschlag auftritt, ist die Ansteckungsgefahr in der Regel vorüber. Nach 7 bis 10 Tagen ist der Ausschlag restlos verschwunden.

Dürfen Kindergarten und Schule besucht werden?

Die kleinen Patientinnen und Patienten mit Hautausschlag können trotzdem in den Kindergarten und die Schule gehen, denn die Ansteckungsgefahr ist in den Tagen am höchsten, bevor der Hautausschlag zu sehen ist.

Was gilt für Schwangere?

Eine Gefährdung besteht für Schwangere, die nicht gegen den Erreger der Ringelröteln immun sind. Dies lässt sich durch eine Blutuntersuchung feststellen.
Nicht immune Schwangere, insbesondere bis zur 20. Schwangerschaftswoche, die Kontakt mit infizierten Personen hatten, sollten umgehend Rücksprache mit ihrem Gynäkologen/Hausarzt halten.

 Weitere Informationen finden Betroffene auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.